BMWi veröffentlicht Eckpunkte für das Verordnungspaket »Intelligente Netze«
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Eckpunkte für das Verordnungspaket »Intelligente Netze« veröffentlicht. Dieses wird in Umsetzung des Koalitionsvertrages verbindliche Vorgaben für den künftigen Einsatz Intelligenter Messsysteme (»Smart Meter«) enthalten.
Staatssekretär Rainer Baake: »In einem Stromsystem, das von volatil einspeisenden, dezentralen Erzeugungsanlagen geprägt ist, ist es eine besondere Herausforderung, das Angebot und die Nachfrage nach Strom stets in Einklang zu bringen. In der Stromversorgung der Zukunft werden netzdienliche und marktlich induzierte Last- wie erzeugerseitige Steuerungshandlungen zum Tagesgeschäft gehören.« Ziel ist es, verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen - auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte:
- Sichere und effiziente Kommunikation im intelligenten Netz
- Nachhaltige Modernisierung der Zählerinfrastruktur, aber »kein genereller Rollout«
- Abschließende Regelung von Einbauverpflichtungen: Stufenweiser Ausbau intelligenter Messsysteme; intelligenter Zähler als Basisinfrastruktur
- Variable Tarife unterstützen, Bilanzierungsverfahren kosteneffizienter machen, Anreize für eine Flexibilisierung auf Last- und Erzeugungsseite schaffen
- Wettbewerb stärken, Liegenschaftsmodernisierung ermöglichen, Bündelangebote erleichtern, Kosten senken
- Datenschutz und Datensicherheit
- Breites Informationsangebot
Das Verordnungspaket soll neben einer Messsystemverordnung als technische Grundlagen-Verordnung, eine Datenkommunikationsverordnung enthalten, die regelt »wer welche Daten wie oft von wem zu welchem Zweck« bekommen darf/soll. Von entscheidender Bedeutung wird zudem die »Rollout«-Verordnung sein, die alle Fragen des Rollouts (»wer ist wann zum Einbau verpflichtet? «) und der Finanzierung regelt Das EnWG sieht keinen pauschalen Rollout vor, sondern bezieht ausschließlich bestimmte Erzeuger- und Verbrauchergruppen ein. Als Basisvariante ist der »intelligente Zähler« angedacht. Er kann jederzeit mittels BSI-Smart Meter Gateway zu einem intelligenten Messsystem ausgebaut werden. Entscheidungen über die Anlage und Detailausgestaltung eines Rollouts soll der Verordnungsgeber auf Basis einer Kosten/ Nutzen-Betrachtung des BMWi treffen.
Nach einer Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi sollen Intelligente Messsysteme nur dort verpflichtend eingebaut werden, wo sie zu Kosteneinsparungen führen. Größere Verbraucher übernehmen die Vorreiterrolle beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik. Erzeugerseitig soll an der Schwelle von 7 kW installierter Leistung festgehalten werden. Haushalte, die weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, sind von dieser Einbaupflicht ausgenommen. Für sie ist langfristig ein kostengünstiger elektronischer Stromzähler mit Funktionen zur Verbrauchsveranschaulichung vorgesehen.
Bei der notwendigen Anpassung des EnWG begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass es nunmehr keine verbrauchsunabhängigen Einbauverpflichtungen für intelligente Messsysteme bei Neubau und Renovierungen geben soll. Damit werde eine Kernforderung des VKU erfüllt - die zukünftige Basisinfrastruktur soll der deutlich günstigere intelligente Zähler bilden.
Im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des Verordnungspaketes wird als eine zentrale Frage der Finanzierungsmechanismus zu klären sein. Der VKU will sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die den verpflichteten Verteilnetzbetreibern entstehenden Kosten auch vollumfänglich im Regulierungsregime anerkannt werden. Darüber hinaus soll auch ein hinreichendes Maß an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet werden. Auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte wird das Bundeswirtschaftsministerium in einem nächsten Schritt die Verordnungsentwürfe vorlegen. Ziel ist eine Kabinettbefassung vor der Sommerpause 2015.
- ba -