Bundesrat fordert mehr Datenschutz im Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz
Die Länder haben am 6. Februar 2015 über den Entwurf der Bundesregierung zum IT-Sicherheitsgesetz beraten.
Mit dem »Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme« möchte die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme erreichen. Zur Begründung führt die Bundesregierung aus, dass die IT-Sicherheitslage Deutschlands weiterhin angespannt sei. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalte kontinuierlich eine Vielzahl von Informationen zu aktuellen Bedrohungssituationen im Cyberraum. Die Angriffe erfolgten zunehmend zielgerichtet und seien technologisch immer ausgereifter. Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, sollen vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen - wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens - verpflichtet werden, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten und dem BSI Sicherheitsvorfälle zu melden. Auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger soll verbessert werden. Daher sieht der Entwurf vor, dass Telekommunikationsanbieter mit Schlüsselrollen für die Sicherheit des Cyberraums, die IT-Sicherheit nicht nur zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der personenbezogenen Daten, sondern auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Systeme gewährleisten. Die Umsetzung der Sicherheitskonzepte in den Unternehmen ist von der Bundesnetzagentur regelmäßig zu überprüfen.
In ihrer Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass das BSI aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht der Unternehmen umfangreiche Datenmengen erhält. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sei daher für transparente Regelungen zu sorgen, die einen angemessenen Schutz und eine sinnvolle Verwendung der Daten sicherstellen. Der Bundesrat möchte zudem deutlicher hervorheben, dass das BSI zentraler Ansprechpartner für die Informationssicherheit in Deutschland ist. Die Länderkammer kritisiert insbesondere, dass Telekommunikationsanbieter unter bestimmten Umständen erweiterte Befugnisse erhalten sollen, Nutzungsdaten erheben und verwenden zu können. Im Wesentlichen handele es sich hierbei um eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung, für die unter anderem das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt habe. Da die Speicherung im Kern auch zu keiner Verbesserung der Informationssicherheit führe, sei die entsprechende Norm zu streichen. Ferner merkt der Bundesrat an, die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens auf Länder und Kommunen zu prüfen und eine umfassende Kostenschätzung vorzunehmen.
Bevor der Bundestag seine Beratungen zu dem Gesetzentwurf aufnimmt, wird sich zunächst die Bundesregierung mit den Vorschlägen des Bundesrates befassen und hierzu eine Stellungnahme abgeben.
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