BMWi legt Eckpunkte zur Novellierung der Anreizregulierung für moderne Verteilernetze vor
VKU sieht notwendigen Um- und Ausbau der Verteilernetze in Gefahr
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte für einen »Modernen Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze« vorgelegt. Die Eckpunkte sollen als Basis für den Entwurf zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung dienen. Ziel ist ein Kabinettsbeschluss noch vor der Sommerpause.
Ca. 80% der installierten EEG-Leistung wird von Verteilernetzbetreibern aufgenommen. Hieraus ergebe sich ein erheblicher Investitionsbedarf, so der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake. Er betonte, dass die Verteilernetze für das Gelingen der Energiewende eine zentrale Funktion besitzen und eine schnelle Refinanzierung von Investitionen auch für Verteilernetze notwendig sei. Neben der Verbesserung der Investitionsbedingungen sollen Effizienzanreize verstärkt werden, beispielsweise über einen Effizienzbonus für Investitionen in intelligente Technik.
Laut Eckpunktepapier soll der Zeitverzug zwischen dem Tätigen der Investition und ihrer Erlöswirksamkeit für das Instrument des Erweiterungsfaktors beseitigt werden. Das BMWi werde prüfen, ob ein Anreiz gesetzt werden sollte, um die Differenz zwischen der geplanten Erweiterung und der tatsächlichen Erweiterung möglichst gering zu halten. Daneben sei beabsichtigt, die für den Erweiterungsfaktor maßgeblichen Parameter passgenauer auszugestalten, um Unterdeckungen als auch die häufigeren Überdeckungen der tatsächlichen Kosten zu vermeiden. Demgegenüber führt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in seiner Pressemitteilung vom 16.03.2015 aus, dass die zum Erweiterungsfaktor in den Eckpunkten getroffenen Aussagen in keiner Weise hinreichend seien, um das zentrale Problem des Zeitverzuges angemessen und im Grundsatz zu lösen. Der VKU favorisiert vielmehr das aus dem Kreis der Landesregulierer entwickelte Modell einer Investitionskostendifferenz (IKD), das eine bessere Ausgewogenheit zwischen Investitions- und Effizienzanreizen herstellen würde. Die Verteilnetzbetreiber hätten bei diesem Modell im Falle notweniger Investitionen die Gewissheit, dass diese ohne Zeitverzug in der Erlösobergrenze berücksichtigt werden könnten. Diese müssten allerdings nach wie vor effizient durchgeführt werden, da am Ende jeder Regulierungsperiode der Effizienzvergleich als zentrales Element der Anreizregulierung liegt.
Ausweislich des Eckpunktepapiers ist ein Ziel, den Effizienzvergleich noch belastbarer zu machen. Die Zahl der Netzbetreiber im Regelverfahren soll erhöht werden. Der prozentuale Anteil der Netzbetreiber, die vom vereinfachten Verfahren Gebrauch machen, sei mit ca. 80% spartenübergreifend sehr hoch und stoße auch bei der Europäischen Kommission auf rechtliche Bedenken. Es werde daher eine Absenkung der bestehenden Schwellenwerte auf 7.500 angeschlossene Kunden für Gasnetzbetreiber und 15.000 angeschlossene Kunden für Stromnetzbetreiber geprüft. Der VKU kritisiert dies als drastische Verschärfungen für kleinere Netzbetreiber. Gleichzeitig verschärfe das Eckpunktepapier die Bedingungen für den Effizienzvergleich deutlich, so der VKU weiter. So soll die etablierte und sachgerechte Bestabrechnung durch einen Mittelwert ersetzt und kleinere Unternehmen durch die Annahme konstanter Skalenerträge zusätzlich benachteiligt werden. Besonders kritisch bewertet der VKU den Vorschlag aus dem Eckpunktepapier, der Bundesnetzagentur zukünftig freie Hand bei der Parameterwahl für den Effizienzvergleich zu lassen.
In seiner Pressemitteilung begrüßt der VKU grundsätzlich das Bekenntnis, die Anreizregulierung anzupassen, um den Herausforderungen gerecht zu werden, vor denen die deutschen Verteilnetzbetreiber stehen. Sollte es jedoch bei diesen Vorschlägen des BMWi bleiben, sehe der VKU den notwendigen Um- und Ausbau der Verteilernetze und damit die Versorgungssicherheit in Gefahr. Die Eckpunkte stehen auf der Homepage des BMWi zum Abruf bereit.
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