BMWi: Gesetzentwurf zu Milliarden-Hilfen für Kohleregionen
28.08.2019 Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein »Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen« beschlossen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Darin sind Hilfen des Bundes für den Strukturwandel in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen in Höhe von 40 Mrd. Euro bis 2038 vorgesehen. Mit dem Gesetz soll ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der Regionen, insbesondere durch die Gewährung finanzieller Hilfen für Investitionen und weitere Maßnahmen geschaffen werden.
Bis 2038 soll Deutschland schrittweise aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Kohle aussteigen - so hat es die sog. Kohlekommission Ende Januar 2019 beschlossen. Das Konzept soll nun mit dem Entwurf für das »Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen« umgesetzt werden. Danach sollen die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Braunkohleregionen zur Unterstützung des Strukturwandels bis 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen erhalten. Zum anderen sollen die Regionen mit bis zu 26 Milliarden Euro durch weitere Maßnahmen in Bundeszuständigkeit unterstützt werden. Als Beispiele werden die Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen und die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen genannt. Zudem sollen die Verkehrsinfrastrukturen der Regionen stärker und schneller ausgebaut werden.
Dabei wird ein neu geschaffenes hochrangiges Bund-Länder-Gremium unter Vorsitz des BMWi eine zentrale Rolle spielen, um einen zügigen Projektfluss zu gewährleisten. Ein neues Förderprogramm »Zukunft Revier« soll die Regionen zudem bei konsumtiven, strukturwirksamen Ausgaben unterstützen. Dieses wird aktuell vom BMWi erarbeitet. Das neue Mantelgesetz Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen besteht aus dem neuen Stammgesetz »Investitionsgesetz Kohleregionen« und weiteren gesetzlichen Änderungen. Der Kern der Förderarchitektur besteht aus Finanzhilfen für Investitionen der Länder nach Artikel 104b GG und aus bundeseigenen Projekten. Zudem regelt das »Investitionsgesetz Kohleregionen« die Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und für das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt. In Kraft treten soll das Gesetz zu den Strukturhilfen, wenn auch das Gesetz zum konkreten Ausstieg aus der Kohle verkündet ist. Der Entwurf für das Ausstiegsgesetz soll in den nächsten Wochen vorliegen, das Gesetz soll bis Jahresende beschlossen werden. Darin soll ein konkreter Weg aufgezeigt werden, wann und wo genau Kraftwerke und Tagebaue stillgelegt werden.
- Quelle: BMWi -