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Änderungen im Erdgasmarkt

26.09.2019 Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Definition von Verbindungsleitungen im Gasbereich ändert. Ziel sei es, die Vorschriften des Erdgasbinnenmarktes auch auf die Leitungen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Drittland auszuweiten. Zukünftig gelten die Vorgaben des Regulierungsrechts bis zur Land- oder Seegrenze eines Mitgliedstaates, d.h. die geltende Regelung zur Zertifizierung unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber und unabhängiger Systembetreiber gilt zukünftig auch für den Abschnitt des Fernleitungsnetzes zwischen der Land- oder Seegrenze des Mitgliedstaates und dem ersten Kopplungspunkt mit dem Netz dieses Mitgliedstaates. Für bereits bestehende Drittlandsverbindungen besteht bis zum 24.05.2020 ein Verfahren zur Freistellung der Vorgaben.

Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beläuft sich einmalig auf rund 10Mio. Euro, der Verwaltung entstehen jährliche Zusatzkosten von rund einer Million Euro. Mit dem Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes will die Bundesregierung Vorgaben der EU umsetzen.

- BT -

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