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Beantragung der Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen durch Anwälte

10.08.2020 Künftig können auch Anwälte die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beantragen. Dies haben der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 03.08.2020 gemeinsam mitgeteilt. Ab dem 10.08.2020 könnten sich Anwälte an der digitalen Online-Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) anmelden. Bislang konnten nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer die Corona-Überbrückungshilfe für die Unternehmen beantragen. Der DAV und die BRAK hatten den Ausschluss der Anwaltschaft vom Antragsrecht wiederholt scharf kritisiert. Nun sei das Wirtschaftsministerium ihren Forderungen nachgekommen. Zudem sei laut BMWi die Frist zur Antragstellung bis zum 30.09.2020 verlängert worden. Die BRAK hat zur technischen Durchführung dem Dienstleister des Ministeriums eine Datenschnittstelle zur Verfügung gestellt, damit die Daten der Anwälte im digitalen Antragsprozess zur Corona-Hilfe abgerufen werden können. Der Anwalt müsse den Registrierungsprozess anstoßen, bevor Daten erfasst oder abgefragt würden. Alle verwendeten Daten seien im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis enthalten und öffentlich einsehbar. - Quelle: BRAK -

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