BMAS plant Gesetz zur Erfassung von Arbeitszeit
16.03.2020 Die Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig genauer erfasst werden als bisher. Die Vorarbeiten für die Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.05.2019 - C 55/18 (siehe VW-DokNr. 19005190) haben begonnen, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit. In dem vorerwähnten Urteil hatte der EuGH grundlegende Aussagen zu Art und Weise der Arbeitszeiterfassung in der EU formuliert, wonach die Arbeitszeiten »systematisch und vollständig« zu erfassen sind. Nur so ließe sich überprüfen, ob die zulässigen Höchstarbeitszeiten überschritten würden.
Ein Gutachten, dass das Ministerium in Auftrag gegeben hatte, stellt fest: »Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen.« Deshalb sei der Bundesgesetzgeber verpflichtet, das Arbeitszeitrecht entsprechend zu ergänzen, so die Rechtsexperten. Bislang müssen in Deutschland laut Arbeitszeitgesetz nur Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Eine allgemeine Pflicht zu Erfassung der Arbeitszeit besteht nicht. Das BMAS erläuterte, es müsse nicht alles komplett auf den Kopf gestellt werden, aber einzelne Elemente müssten angepasst werden. Die Umsetzung des EuGH-Urteils solle aber verhältnismäßig geschehen und übermäßige Bürokratie vermeiden. Das Urteil hatte eine Diskussion ausgelöst, wie eine Regelung aussehen müsse, die eine Überforderung des Arbeitnehmers mit Überstunden vermeidet, zugleich aber die notwendige Flexibilität in den Unternehmen wahrt. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung machten die Beschäftigten in Deutschland im dritten Quartal 2019 im Durchschnitt 6,2 bezahlte Überstunden und 5,4 unbezahlte Überstunden. Die Arbeitgeber fürchten, dass zukünftig eine sog. Vertrauensarbeitszeit faktisch unmöglich wird.
Mit der bestehenden rechtlichen Lage insoweit und möglichen zukünftige Änderungen befasst sich der Beitrag von RAin Maha Steinfeld »Der EuGH und die Zeiterfassung - die Anforderungen steigen!« im aktuellen Heft 04/2020 der Versorgungswirtschaft, S. 105ff.
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