BNetzA: Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen
Zweites und Drittes Quartal 2016
15.02.2017 Die Bundesnetzagentur hat am 14.02.2017 den Bericht der Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im 2. und 3. Quartal 2016 veröffentlicht. Die sog. Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen werden von den Netzbetreibern an die Bundesnetzagentur gemeldet. Die Netzbetreiber sind verpflichtet zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt verschiedene Maßnahmen:
- Redispatch: Drosselung und Erhöhung der Stromeinspeisung von Kraftwerken nach vertraglicher Vereinbarung oder einem gesetzlichen Schuldverhältnis mit dem Netzbetreiber unter Erstattung der Kosten,
- Reservekraftwerke: Einsatz von Kraftwerken zur Beschaffung noch fehlender Redispatchleistung aus der Netzreserve nach vertraglicher Vereinbarung unter Erstattung der Kosten,
- Einspeisemanagement: Abregelung von Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien- und KWK-Anlagen auf Verlangen des Netzbetreibers mit Entschädigung,
- Anpassungsmaßnahmen: Anpassungen von Stromeinspeisungen und/oder Stromabnahmen auf Verlangen des Netzbetreibers, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, ohne Entschädigung.
Neben den generellen Entwicklungen spielen Wettereffekte eine große Rolle.
In den Wintermonaten (Quartal eins und vier eines Jahres) nimmt grundsätzlich die Windeinspeisung (Schwerpunkt im Norden) zu und die Einspeisung aus solarer Strahlungsenergie (Schwerpunkt im Süden) geht zurück. In den Sommermonaten (Quartal zwei und drei eines Jahres) verhält es sich zumeist umgekehrt. Erfahrungsgemäß sei zu dieser Zeit der Redispatchbedarf grundsätzlich niedriger als in den beiden Winterquartalen. Diese Tendenz hat sich, so die BNetzA, in den untersuchten Sommerquartalen 2016 bestätigt. Dass es vor allem im dritten Quartal 2016 zu einer deutlich geringeren Dauer und Menge von Redispatch und Einspeisemanagement kam, insbesondere im Vergleich zum Vorjahr, lasse sich unter anderem mit einer insgesamt geringeren Erzeugungsmenge aus Wind- und Solarenergieanlagen erklären. Insbesondere traten weniger prägnante Einspeisespitzen auf, welche üblicher - weise mit einem vermehrten Bedarf an Redispatch und Einspeisemanagement korrelieren würden.
Hinsichtlich der Verteilung der Einspeisemanagement (EinsMan)-Maßnahmen im zweiten und dritten Quartal 2016 ist der Energieträger Wind an Land (on-shore) nach dem Bericht mit gut 90% der Ausfallarbeit und rund 81% (80% im dritten Quartal) der durch die Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur gemeldeten geschätzten Entschädigungsansprüche der mit Abstand am häufigsten abgeregelte Energieträger. Weitere 9% der Ausfallarbeit fallen auf den Energieträger Solar, der 18,4% im zweiten Quartal (18,8 % im dritten Quartal) der geschätzten Entschädigungsansprüche generiert. Die restliche Ausfallarbeit verteilt sich auf fünf weitere Energieträger (Biomasse einschließl. Biogas, Wind (offshore), KWK-Strom, Laufwasser sowie Deponie-, Klär- und Grubengas) die in der Gesamtmenge jedoch nicht einmal ein Prozent bilden.
Die BNetzA weist in ihrem Bericht darauf hin, dass die analysierten Entwicklungen vom zweiten und dritten Quartal 2016 noch nicht von den gesetzgeberisch eingeleiteten Maßnahmen vom Juli 2016 beeinflusst sein können. Messbare Auswirkungen seien vor dem ersten Quartal 2017 nicht zu erwarten.
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