BKartA und Stadtwerke Leipzig einigen sich auf Senkung der Fernwärmepreise
16.10.2015 Das Bundeskartellamt (BKartA) hat sich mit der Stadtwerke Leipzig GmbH (SW Leipzig) auf eine Senkung der Fernwärmepreise im Volumen von gut 8 Mio. € jährlich über eine Laufzeit von fünf Jahren geeinigt. Das Gesamtvolumen der Preissenkung beträgt damit etwa 40,8 Mio. €. Durch die Zusage von SW Leipzig, ihre Fernwärmepreise zu senken, können weitere Ermittlungen und ein sich anschließender langjähriger Rechtsstreit vermieden werden.
Das Bundeskartellamt hatte im März 2013 zum ersten Mal im Fernwärmesektor Missbrauchsverfahren gegen mehrere Versorgungsunternehmen eingeleitet, unter anderem die SW Leipzig, nachdem sich aus der Sektoruntersuchung Fernwärme Anhaltspunkte für überhöhte Preise ergeben hätten. Im untersuchten Zeitraum von 2010 bis 2012 lagen die durchschnittlich pro kWh erzielten Erlöse der SW Leipzig über den Vergleichserlösen von ausgewählten Fernwärmenetzen in anderen Städten, so das BKartA.
Trotz der Komplexität des Vergleichs von Fernwärmeversorgern und den angegebenen Gründen für höhere Preise durch die SW Leipzig im Verlaufe des Verfahrens hätte sich jedoch nach vorläufiger Beurteilung des BKartA jedenfalls nicht der gesamte Erlösunterschied zu den Vergleichsunternehmen rechtfertigen lassen. Im vorliegenden Fall habe das BKartA zukünftige Preissenkungen als Kompensation für möglicherweise überhöhte Preise in der Vergangenheit akzeptiert, da die zugesagten Preissenkungen weiterhin dieselben Kunden erreichen würden. Zudem führe die zukünftige Kompensation nicht zu einer verstärkten Kundenbindung.
Im Bereich der Fernwärme seien die etablierten Versorger in ihrem jeweiligen lokalen Netzgebiet nämlich in der Regel konkurrenzlos, so auch in Leipzig. Die Kunden hätten keine Wechselmöglichkeiten zu einem anderen Fernwärmeversorger. Ein Systemwechsel zu einer anderen Heizenergie (z.B. Gas) sei - wenn überhaupt - jedenfalls nicht ohne größeren Umstellungsaufwand möglich.
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