Überhöhte Wasserpreise – Wuppertaler Stadtwerke erstatten 15 Mio. €
19.10.2015 Wegen überhöhter Wasserpreise hat das Bundeskartellamt (BKartA) mit den Wuppertaler Stadtwerken, der WSW Energie und Wasser AG, einen Vergleich über die Rückerstattung von 15 Mio. Euro zugunsten der Wuppertaler Wasserkunden geschlossen. Die Wasserpreise der WSW lagen im Zeitraum von 2009 bis einschließlich April 2013, laut BKartA weit oberhalb der Preise, die in vergleichbaren Versorgungsgebieten erhoben wurden.
Im engeren Sinne verglichen wurden die Wuppertaler Wasserpreise mit den Preisen in Bochum, Bonn und Duisburg. Allerdings sind die Bedingungen der Wasserversorgung in Wuppertal anerkanntermaßen besonders schwierig (u.a. Höhenunterschiede im Stadtgebiet, mehrere Talsperren und Wasserwerke, Reservekapazitäten, Bevölkerungsrückgang) und rechtfertigen daher nach Auffassung des BKartA einen Teil der Preisüberhöhung. Aufgrund umfangreicher und nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten mit der WSW auch über zahlreiche Sachverhaltsfragen und um einen langjährigen Rechtsstreit zu vermeiden, haben sich beide Parteien auf einen Rückerstattungsbetrag in Höhe von 15 Mio. Euro geeinigt, der bis zum 30. Juni 2016 an die Wuppertaler Wasserkunden (des betreffenden Zeitraums) in Form von Verrechnungsschecks zurück erstattet wird. Im Gegenzug erklärte sich das Bundeskartellamt bereit, das Verwaltungsverfahren einzustellen.
Die Stadt Wuppertal hat ihre Wasserversorgung zwischenzeitlich nach Einleitung des Prüfungsverfahrens rekommunalisiert. Seit Anfang Mai 2013 erhebt ein Eigenbetrieb der Stadt Wuppertal Wassergebühren. Das BKartA konnte keine Preissenkung für die Zukunft anordnen, da sich die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle nicht auf öffentlich-rechtliche Gebühren erstreckt.
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