BMU-Förderprogramm zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels
01.09.2018 Mit dem Programm »Anpassung an die Folgen des Klimawandels « fördert das BMU Projektideen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse.
Das Programm ist Teil der »Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel « (DAS). Ein zentrales Ziel der DAS ist es, die systematische Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und gesellschaftlicher Akteure auch auf kommunaler und lokaler Ebene anzuregen und zu unterstützen.
Die Zuwendungen werden als nicht rück zahlbare Zuschüsse gewährt. Eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel und eventuell die Mobilisierung von Drittmitteln sind grundsätzlich Voraussetzung für eine Bewilligung. Die Ausgaben oder Kosten eines Vorhabens sollten mindestens 20.000 Euro betragen. Investive Maßnahmen sind jedoch nicht förderfähig. Das Programm gliedert sich in die folgenden drei Förderschwerpunkte:
- Anpassungskonzepte für Unternehmen, konkret die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, insbesondere von KMU und kommunalen Unternehmen. Obligatorischer Teil des Anpassungskonzeptes ist eine Risiko- oder Betroffenheitsanalyse, welche die Belegschaft, den Standort, die Produktionsprozesse, die Produktpalette und die Wertschöpfungskette umfasst. Die maximale Zuwendung für diesen Förderschwerpunkt beträgt 100.000 Euro.
- Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung, konkret die Entwicklung von Bildungsangeboten und deren pilothafte Umsetzung. Bildungsträger sollen dazu angeregt werden, das Thema Klimawandel und Klimawandelanpassung in regionale/lokale oder fachbezogene oder zielgruppenorientierte Bildungsangebote einzubringen. Die maximale Zuwendung für diesen Förderschwerpunkt beträgt 200.000 Euro.
- Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen, konkret Vorhaben mit Modellcharakter, welche im Zusammenhang der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel im städtischen und ländlichen Raum innovative Formen der Kooperation erproben. Es sollen Wege gefunden werden, Klimawandel und Extremwetteraspekte in nachhaltiger Weise in klimasensible Handlungsbereiche und lokales oder regionales politisches Handeln zu integrieren. Die Befähigung zur Klimaanpassungskompetenz der Akteure steht dabei im Vordergrund. Die maximale Zuwendung für diesen Förderschwerpunkt beträgt 300.000 Euro.
Anträge können noch bis 31.Oktober 2018 gestellt werden.
- Quelle: BMU -