BDEW zur Gasspeicherbefüllung
17.02.2025 Wie voll sind die Gasspeicher in Deutschland? Nach wie vor ist der Füllstand der Erdgasspeicher ein Diskussionsthema, seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine vor 3 Jahren. Damit die Speicher im Winter ausreichend befüllt sind, gelten nach wie vor die Füllstandsvorgaben gemäß § 35b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Demnach müssen die Gasspeicher zum 1. Oktober zu 80 % und zum 1. November zu 90 % befüllt sein. Zum 1. Februar gilt außerdem ein Zwischenziel von 30 %. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert mehr Flexibilität bei den Zielvorgaben für Gasspeicher.
Er hat erklärt, dass die Füllstandsziele für Gasspeicher in der konkreten Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs 2022 gerechtfertigt waren, dies habe nach der Einstellung der Gaslieferungen durch Nord Stream II zur Versorgungssicherheit in den Wintermonaten beigetragen. Die Energieunternehmen hätten jedoch seitdem die Energieversorgung in Deutschland und Europa erfolgreich auf ein neues Fundament gestellt: Es wären in kurzer Zeit Lieferbeziehungen zu neuen Lieferländern aufgebaut, Vereinbarungen mit anderen Lieferländern erweitert und in Rekordzeit LNG-Terminals sowie die notwendigen Anbindungsleitungen errichtet worden. Auch der europäische Energiebinnenmarkt sei weiter gestärkt worden.
Die starren gesetzlichen Vorgaben zur Befüllung der Gasspeicher seien nicht mehr notwendig, sondern wirkten nun kontraproduktiv. Eine staatliche Marktintervention durch die gesetzlichen Vorgaben habe großen Einfluss auf das Marktverhalten und zeige sich als Fehlanreiz in Bezug auf die saisonale Eindeckung, so der BDEW. Diese Marktverzerrungen müssten kurzfristig reduziert werden. Mehr Flexibilität bei den Füllstandszielen könnte zu einer Beruhigung des Marktes beitragen. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die europäischen Füllstandsziele und die Diskussion um eine mögliche Verlängerung der EU-Gasspeicherverordnung.
– BDEW –