Überzeichnung der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen
10.02.2025 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erfolgreichen Gebote der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind (Solaranlagen des ersten Segments) des Gebotstermins 01.12.2024 bekanntgegeben. Dabei übersteigt die eingegangene Gebotsmenge bei der Freiflächenausschreibung das Ausschreibungsvolumen um mehr als das Zweifache.
Die ausgeschriebene Menge betrug in dieser Runde 2.148 Megawatt (MW). Von den 524 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 4.708 MW konnten 242 Gebote mit einem Umfang von 2.150 MW bezuschlagt werden. Es wurden 45 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen.
Die durch das Solarpaket I beschlossenen Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW sowie zur Privilegierung von sogenannten besonderen Solaranlagen konnten in dieser Gebotsrunde erneut nicht angewendet werden, da diese weiterhin unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Erstmals in einer Ausschreibung fanden die Vorgaben zur Erfüllung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien Anwendung, die ebenfalls durch das Solarpaket I eingeführt wurden. Diese Kriterien verbessern die Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft weiter.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 01.03.2025 statt.
– BNetzA –