Basiszinssatz zum 1. Juli 2017 unverändert bei –0,88%
15.07.2017 Mit Beginn 01.07.2017 beträgt der Basiszins unverändert - 0,88%. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27.06.2017 beträgt 0,00%. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.01.2017 unverändert geblieben. Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.07.2017 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88%.
Der Basiszinssatz dient insbesondere für die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, soweit die Schuldverhältnisse nach dem 28.07.2014 entstanden sind. Bei vorher entstandenen Dauerschuldverhältnissen gilt er nur für Gegenleistungen, die nach dem 30.06.2016 zu erbringen sind (sonst acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
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