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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Rechnungslegung?

17.03.2020 In Zeiten einer weltweiten Pandemie ist nicht nur der Handel und der Reiseverkehr betroffen, sondern sie hat auch weitreichende Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich. Und diese haben wiederum Folgen für die Rechnungslegung sowie auf die Prüfung der Abschlüsse und Lageberichte der betroffenen Unternehmen bzw. Konzerne. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit dem fachlichen Hinweis vom 04.03.2020 zu der Frage Stellung genommen, inwieweit die genannten Sachverhalte für die Abschlussprüfung relevant sind.

Eine der Fragen, die der Hinweis aufgreift, betrifft die zeitliche Abgrenzung. Obwohl bereits im Dezember 2019 erste Fälle von Infektionen bei Menschen bekannt geworden sind, war nach Ansicht des IDW zu diesem Zeitpunkt die Ausbreitung regional (noch) begrenzt. Zu diesem Stichtag waren somit die aktuellen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen noch nicht gegeben.

Deshalb kommt das IDW zu dem Schluss, dass etwaige bilanzielle Konsequenzen erst in Abschlüssen mit Stichtagen nach dem 31.12.2019, also bei Unternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr (etwa zum 31.03.2020) als wertbegründend zu berücksichtigen wären.

- Quelle: IDW -

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