Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas
30.03.2022 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am Mittwoch die Frühwarnstufe des nationalen Notfallplans Gas ausgerufen. Sie reagiert damit auf die Ankündigungen von Russlands Präsident Putin, dass Gaslieferungen zukünftig in Rubel zu bezahlen sind, was befürchten lasse, dass es zur Verschlechterung der Gasversorgungslage kommt. Mit zunehmender Dauer des russischen Angriffskrieges in der Ukraine steige der politische Druck auf Deutschland, auf Importe aus Russland zu verzichten. Die Forderung Putins stelle einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 aus Gründen der Vertragstreue die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Die russische Regierung hat dennoch erneut deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen. Das BMWK beruft sich dabei auf Artikel 11 der europäischen Gas-Versorgungssicherheits-VO vom 25.10.2017 »Ausrufung einer Krise«. Die drei Krisenstufen sind:
- Frühwarnstufe: Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- oder der Notfallstufe führt
- Alarmstufe: Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt; der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht- marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen
- Notfallstufe: Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vor, alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen wurden umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen.
Daneben gelten das Energiewirtschaftsgesetz, das Energiesicherungsgesetz und die Gassicherungsverordnung. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Dieses analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass ggf. weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Zum Krisenteam Gas gehören neben dem BMWK auch Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) sowie Unterstützer aus den Bundesländern. Die gesetzlichen Regelungen und der darauf aufbauende Notfallplan geben klar vor, dass insbesondere Haushaltskunden und soziale Einrichtungen sowie Fernwärmeanlagen (»geschützte Kunden«) prioritär mit Gas zu versorgen sind. Weiter sollen Kriterien entwickelt werden, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas auch im Rahmen einer Gasmangellage versorgt werden. Neben Deutschland hat auch Österreich die Frühwarnstufe im Notfallplan für die Gasversorgung ausgerufen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die Ausrufung der Frühwarnstufe begrüßt. Dies sei der richtige Schritt, auch auf formalem Weg Vorsorge für eine eventuell mögliche erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage zu treffen. Alle von einem möglichen Lieferstopp russischer Gasmengen betroffenen Unternehmen müssten sich jetzt auf diese Situation vorbereiten und so einen wertvollen Beitrag zur Krisenvorsorge leisten können. Neben den geschützten Kunden brauche auch die Industrie eine Positiv-Liste, die festlegt, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas versorgt werden. - MS -