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Gemeinsames Eckpunktepapier zum Windkraft-Ausbau

04.04.2022 Das Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) haben ein Eckpunktepapier zur Beschleunigung des Windenergieausbaus an Land vorgelegt. Dazu soll die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergieanlagen an Land vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Ziel ist es, unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards Windenergieanlagen zügig und rechtssicher zu genehmigen. Zukünftig sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien vereinfacht und beschleunigt und die notwendigen Flächen für den Windenergieausbau rechtzeitig bereitgestellt werden. Dazu will die Bundesregierung ein Wind-an-Land-Gesetz vorlegen, das die Länder verpflichtet, zwei Prozent ihrer Fläche für die Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen. Das Repowering von Windenergieanlagen an Land, das heißt, der Ersatz alter durch neue und leistungsstärkere Anlagen, soll erleichtert werden, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit werden beim Repowering Erleichterungen geschaffen, indem für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfallen wird. Abschließend macht das Papier wichtige Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt da - bei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in dem Papier einen ersten Fortschritt, hält aber das Ziel der Bundesregierung, bis 2028 pro Jahr 9-10 Gigawatt Windkraft an Land zuzubauen, für so nicht erreichbar. Er anerkennt, dass die Maßnahmen mehr Planungssicherheit schaffen, zugleich stünden diesem Ziel zentrale Vorschläge der Eckpunkte entgegen wie z.B. die Festlegung der sog. Schutz- und Prüfbereiche. Essentiell sei die gesetzliche Verankerung des 2-%-Flächen- Ziels im Baugesetzbuch. - MS -

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