Anhörung zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz NABEG 2.0
20.02.2019 Der Bundestag hat sich in der Anhörung zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz NABEG 2.0 mit den zahlreichen Vorschlägen zur Vereinfachung des Planungsrechts befasst. Ziel ist, den Bau von Hochspannungsleitungen zu beschleunigen. Das wird vom VKU und BDEW, die sich an der Anhörung beteiligten, ausdrücklich begrüßt. Streit besteht allerdings um die Kompetenzverteilung zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Verteilnetzbetreibern. Ersteren soll ein vollständiger Zugriff auf Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in den örtlichen Stromnetzen gewährt werden. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katharina Reiche sieht hier folgenschwere negative Konsequenzen für die Netzstabilität.
»Die zunehmend dezentrale Energieerzeugung bedingt, dass Strom nicht mehr primär über Hochspannungsleitungen, sondern über viele dezentrale örtliche Stromnetze eingespeist wird. Um auf die schwankende Stromeinspeisungen von Windparks oder Solaranlagen im Netz reagieren zu können, sollten Angebot und Nachfrage von Energie im besten Fall vor Ort ausgeglichen werden. Ähnlich einer örtlichen Verkehrsleitstelle weiß der Verteilnetzbetreiber am besten, wo Engpässe sind und wie er Energiemengen in seinem Netzgebiet steuern und effizient ausgleichen kann.«
Es besteht weiter die Sorge, dass die aktuell vorgesehenen Zugriffsrechte eine aktive Rolle der Verteilnetzbetreiber bei Redispatch-Maßnahmen in ihrem Netzgebiet verhindern. Dabei haben nur sie umfassende Kenntnisse darüber, welche Anlagen in ihrem Gebiet verfügbar sind. Auch der Bundesrat fordert, dass die Verteilnetzbetreiber in einem dezentralen Energiesystem verstärkt Systemverantwortung übernehmen müssen. Netzbetreiber sprechen von Redispatch, wenn Kraftwerke hoch- oder heruntergefahren werden müssen, um das Stromnetz stabil zu halten.
Der BDEW setzt sich dafür ein, den gesamten Leitungsausbau zu beschleunigen, also nicht nur die Höchstspannungsnetze, sondern auch die Verteilnetze im Bereich der Hochspannung. Jede Netzebene brauche klare Regelungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Daten von den Anlagenbetreibern. Hierfür müsse durch die Bundesnetzagentur der angemessene Rahmen durch entsprechende Festlegungen geschaffen werden.
»Unverzichtbar ist aus unserer Sicht, dass das Gesetz die gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Netzbetreiber schafft. Diese wird immer wichtiger und komplexer. Die grundsätzlichen Rollen, Verantwortlichkeiten und Kooperationsregeln der Übertragungsnetzbetreiber und der Verteilnetzbetreiber müssen im Energiewirtschaftsgesetz geschärft werden. Außerdem muss sichergestellt sein, die Redispatch-Kosten von der Regulierung verzögerungs- und diskriminierungsfrei anerkannt werden. Hier bedarf es einer Änderung der Anreizregulierungs-Verordnung«, so BDEW-Chef Stefan Kapferer. Notwendig sei nicht nur eine Anpassung des Genehmigungsverfahrens, sondern auch der Behördenstruktur: Die Behörden bräuchten zusätzliches qualifiziertes Personal für die immer komplexeren Planungs- und Genehmigungsprozesse.
- BDEW und VKU -