Anfrage zu Besonderen Ausgleichsregelungen (BesAR) beim Erneuerbare- Energien-Gesetz
In einer Kleinen Anfrage hat sich die Bundestagsfraktion der Grünen an die Bundesregierung gewendet und dabei u.a. gefragt (Auszüge):
Wie viele Anträge (nach Unternehmen und Abnahmestellen) sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr (bis Fristende zum 30. Juni 2012) und in den letzten sechs Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahren) nach §§ 40 ff. EEG eingegangen?
Antwort der Bundesregierung: Zum Stichtag 30.6. sind in den Jahren 2006 - 2012 jeweils die oben stehenden Anträge eingegangen.
Diese statistische Auswertung beruht jeweils auf den Antragszahlen bis zum Ende der jeweiligen Ausschlussfrist Ende Juni des jeweiligen Antragsjahres. Sie berücksichtigt weder die Anträge, die bis zur verlängerten Ausschlussfrist für neu gegründete Unternehmen eingegangen sind, noch die nach dem Ende der jeweiligen Ausschlussfrist eingegangenen Anträge.
Ist zu erwarten, dass auf Grund der Ausweitung der §§ 40 ff. in der EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 Unternehmen aus weiteren Branchen Anspruch auf Entlastung haben und deshalb vermehrt Anträge gestellt werden? Wenn ja, um welche Branchen handelt es sich dabei mit welcher Höhe?
Bei einer detaillierten Branchenbetrachtung finden sich im Antragsjahr 2012 in einer ganzen Reihe von Branchen erstmals Antragsteller. Hiervon hatten insgesamt 136 Unternehmen mit 243 Abnahmestellen und einer geltend gemachten Strommenge von rund 2.200 GWh im letzten Jahr keinen Antrag beim BAFA gestellt und liegen entweder von der Strommenge im Nachweisjahr unter 10 GWh oder mit der Relation Stromkosten zur Bruttowertschöpfung zwischen 14 und 15 Prozent. Dies lässt den Schluss zu, dass diese Unternehmen in den genannten Branchen in der Mehrheit durch die Absenkung der Grenzwerte in der Novelle 2012 erstmals antragsberechtigt wurden.
Eine Zuordnung zu übergeordneten Branchen liefert die rechts unten stehende Tabelle. Aussagen, wie sich die Antragszahl in diesen Branchen in der Zukunft weiterentwickeln wird, sind nicht möglich.
Wie hoch lag die finanzielle Belastung der nicht entlasteten Endverbraucher auf Grund der besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG in den letzten sechs Jahren pro Kilowattstunde (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Die Tabelle auf der nächsten Seite zeigt, welche Auswirkung die BesAR auf die EEG-Umlage der nicht privilegierten Stromkunden hatte. Datengrundlage sind die von den ÜNB jeweils unter www.eegkwk.net veröffentlichten, geprüften EEG-Jahresschlussrechnungen.
Entsprechend weichen die Berechnungen für die Jahre 2010 und 2011 von den jeweils im Herbst des Vorjahres veröffentlichten Prognosen der ÜNB ab. Diese waren u.a. für 2010 (2011) zunächst nur von einer nach der BesAR privilegierten Strommenge in Höhe von 67.886 GWh (74.730 GWh) ausgegangen.
Die Vorab-Fassung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie auf http://http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/105/1710509.pdf (BT-Drucksache 17/10509).
-fb-
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