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Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz

09.12.2019 Ab 2020 können Zertifikate aus dem System der europäischen Union und dem der Schweiz zu Erfüllungszwecken verwendet werden, um die in beiden Systemen entstehenden Emissionen auszugleichen. Das Verknüpfungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist das erste seiner Art und zeigt, dass Emissionshandelssysteme den Weg für umfassendere internationale CO2-Märkte ebnen können.

Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: »Das Verknüpfungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz, das sich auch auf den Luftfahrtsektor erstreckt, signalisiert deutlich, dass wir größere und umfassendere CO2-Märkte schaffen können - zum Nutzen unseres Klimas und unserer Umwelt.«

Eine Verknüpfung der CO2-Märkte bringt erhebliche Vorteile mit sich. Durch die Ausweitung des Marktes und die verstärkte Verfügbarkeit von Emissionsreduktionsmöglichkeiten können die Kosteneffizienz der verknüpften Systeme gesteigert und ihre Liquidität erhöht werden, was zu einer besseren Lastenteilung, effizienteren Emissionsreduktionen und insgesamt niedrigeren Einhaltungskosten führt. Der europäische Green Deal wird diese Grundsätze nachdrücklich unterstützen und unterstreichen, dass sich mit verknüpften CO2-Märkten die CO2-Preise in verschiedenen Ländern einander annähern können, wodurch wiederum die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen verringert werden kann. Durch die Verknüpfung wird außerdem die Zusammenarbeit zwischen den Parteien gestärkt, die sich verbindliche Ziele gesteckt haben, während andere ermutigt werden, ebenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem werden die globale Zusammenarbeit in Bezug auf den Klimawandel und die Entwicklung eines globalen CO2-Marktes unterstützt.

Zum Hintergrund: Die EHS-Richtlinie der EU erlaubt eine Verknüpfung, sofern beide Systeme kompatibel und verbindlich sind und eine absolute Emissionsobergrenze vorsehen. Diese Bedingungen für die Verknüpfung wurden in den Anhängen des Verknüpfungsabkommens festgelegt und stellen sicher, dass beide Parteien diesen Anforderungen genügen. Die Verhandlungen über das Verknüpfungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz wurden 2011 aufgenommen. Das Verknüpfungsabkommen wurde Ende 2017 unterzeichnet und tritt am 01.01.2020 in Kraft.

- EU-Kommission -

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