Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt 400 Mio. EUR für Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze in Spanien
10.12.2019 Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Unterstützung im Umfang von 400 Mio. EUR für den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen in Spanien nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme kommt Verbrauchern und Unternehmen in Landesteilen mit bislang unzureichender Anbindung zugute.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: »Verbraucher und Unternehmen in Spanien sollten das volle Potenzial des digitalen Wachstums standortunabhängig ausschöpfen können. Durch diese Maßnahme wird die erhebliche digitale Kluft verringert, die in Spanien zwischen städtischen und ländlichen Gebieten besteht. Mit dieser Entscheidung genehmigen wir erneut den Einsatz öffentlicher Mittel für Hochgeschwindigkeits- Breitbanddienste für Verbraucher und Unternehmen in jenen Gebieten, in denen bislang keine hinreichenden Privatinvestitionen getätigt werden.«
Die Maßnahme wird von 2020 bis 2022 laufen und über eine Mittelausstattung von 400 Mio. EUR verfügen. Sie ist darauf ausgerichtet, in Spanien bestehende Defizite hinsichtlich der Internetanbindung zu beseitigen und die Abdeckung mit Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen zu verbessern und zu beschleunigen, damit die für einen europäischen digitalen Binnenmarkt erforderliche Internetanbindung geschaffen werden kann. Die Maßnahme soll die Versorgung der betreffenden Gebiete mit Netzen erleichtern, die Upload- und Download-Geschwindigkeiten von 300 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) ermöglichen und überdies auf 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) aufgerüstet werden können.
Die neuen Netze werden Gebiete abdecken, in denen auf Download-Geschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s ausgelegte Hochgeschwindigkeitsnetze weder bereits vorhanden noch für die nahe Zukunft geplant sind. In einem geringeren Maße werden sie auch Gebiete versorgen, in denen solche Hochgeschwindigkeitsnetze zwar bereits vorhanden bzw. für die nahe Zukunft geplant sind, jedoch keine auf Download-Geschwindigkeiten von über 100 Mbit/s ausgelegte Netze vorhanden oder in Planung sind. Die Netze werden Zugang zu besseren Breitbanddiensten gewähren und somit die Entwicklung einer modernen digitalen Wirtschaft fördern.
Zur Abgrenzung der Zielgebiete haben die spanischen Behörden eine umfassende Bestandsaufnahme der derzeit verfügbaren Infrastruktur vorgenommen und die Öffentlichkeit konsultiert. Weitere öffentliche Konsultationen sollen dafür sorgen, dass Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzt werden. Indem alle Betreiber zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen Vorleistungszugang zu allen im Rahmen der Maßnahme geförderten Netzen erhalten, werden Anreize für private Investitionen in die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Internetdiensten für Haushalte und Unternehmen in den Zielgebieten geschaffen.
Die Prüfung der Maßnahme durch die Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere den Breitbandleitlinien von 2013 hat ergeben, dass die positiven Auswirkungen auf den Wettbewerb auf dem spanischen Breitbandmarkt die potenziellen negativen Auswirkungen überwiegen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
- EU- Kommission -