Zur Abstimmung des EU-Parlaments über die EU-Konzessionsrichtlinie
Konträre Meinungen:
Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit das Gesetzespaket aus drei Richtlinien und einer Verordnung in Straßburg verabschiedet.
Während die allgemeinen und sektorspezifischen EU-Richtlinien zur öffentlichen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen überarbeitet wurden, sind Dienstleistungskonzessionen nun erstmals Gegenstand einer europäischen Regelung.
Dabei begrüßt der BDEW ausdrücklich das Votum des Europäischen Parlaments, mit dem die Ergebnisse der EU-Trilogverhandlungen zur Ausnahme der Wasserwirtschaft aus der EU-Konzessionsrichtlinie bestätigt werden. Der BDEW habe sich in den vergangenen Monaten in intensiven Gesprächen in Brüssel und Berlin dafür eingesetzt, dass die bewährten kommunalen Strukturen der Wasserwirtschaft in Deutschland nicht durch diese Richtlinie gefährdet werden und umfangreiche Vorschläge in Form eines Wasser-Ausnahmepaketes in die Diskussion eingebracht. Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW erklärt: »Wir sehen auch zukünftig keine Notwendigkeit, eine Änderung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorzusehen. An den jetzigen Bewertungs- und Prüfungsmaßstäben wird sich auch nichts im Hinblick auf den in fünf Jahren vorgesehenen Bericht der EU-Kommission zur Ausnahme der Wasserwirtschaft ändern. Jetzt kommt es darauf an, nach Zustimmung des EU-Ministerrates eine adäquate Umsetzung in deutsches Recht zu erreichen.«
Die neuen Richtlinientexte müssen noch vom Rat angenommen und dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dies wird voraussichtlich im Februar oder März geschehen. Sie treten in der Regel am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und sind von den Mitgliedsstaaten dann innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Damit könnten die neuen Vergabe- und Konzessionsregeln bis spätestens Frühjahr 2016 in Deutschland geltendes Recht sein.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. lehnt hingegen die neuen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe und die Auftragsvergabe in den Bereichen Postdienste, Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie für eine neue Konzessionsrichtlinie ab. »Die neuen Regelungen führen dazu, dass Kommunen sämtliche öffentliche Dienstleistungen, die sie nicht mehr selbst erbringen können oder wollen, von anderen Kommunen und deren Betrieben ohne Ausschreibung beschaffen könnten«, kritisiert BDE-Präsident Peter Kurth. Es würde einer weitgehenden Rekommunalisierung Vorschub geleistet, Beschaffungsmärkte würden nicht geöffnet, sondern insbesondere zu Lasten von KMU abgeschottet. »Die fehlerhafte und einseitig von kommunalen Interessen geleitete Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung erzeugt keine Rechtssicherheit, sondern wird im Gegenteil eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen«, so Peter Kurth weiter.
Auch die Interessen der Bürger seien durch die neuen Vorschriften nicht gewahrt. Im Rahmen der IKZ und In- House-Vergabe fände kein Leistungs- und Kostenvergleich am Markt mehr statt und es sei nicht gewährleistet, dass die öffentlichen Gelder effizient verwendet werden.
- fb -