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Zum Jahresschluss zahlreiche neue Gesetzentwürfe

16.12.2020 Das Bundeskabinett hat am letzten Sitzungstag des Jahres 2020 zahlreiche Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Unter anderem beschlossen wurden Neuregelungen zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, im Bereich des Wertpapierrechts und für faire Verbraucherverträge. Verabschiedet wurde zudem der Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) soll das Bilanzkontrollverfahren und das Bilanzstraf- und Bilanzordnungswidrigkeitenrecht verschärft werden. Vorgesehen sind zudem strengere Regeln für die Abschlussprüfung und eine Ausweitung der internen Kontrollen in den Unternehmen. Die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber Unternehmen mit wesentlichen Bankfunktionen soll erweitert werden, ebenso die Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Nach dem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sollen kleine Elektroaltgeräte unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können. Die Gesetzesänderung soll bisherige Lücken schließen, damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Ein weiterer Beschluss betrifft das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Ziel des Gesetzes ist es, die Position der Verbraucher gegenüber Unternehmern zu verbessern. Vorgesehen sind zusätzliche Bedingungen für die Wirksamkeit längerer Vertragslaufzeiten und die Wirksamkeit automatischer Vertragsverlängerungen. Der Entwurf beinhaltet zu - dem ein Textformerfordernis für Energielieferverträge, Dokumentationspflichten für Telefonwerbung und Neuregelungen zur Unwirksamkeit von Abtretungsverboten für Geldforderungen. Verabschiedet wurde auch der Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz vollständig überarbeitet und neu gefasst wird. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, der Ende 2018 in Kraft getreten ist. Er stellt die Weichen für einen modernisierten Telekommunikationsrechtsrahmen. - Quelle: BT -

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