Zukunftsprojekt Unternehmens-Basisregister beschlossen
28.04.2021 Was das Registermodernisierungsgesetz für die Bürger bringt, soll das Unternehmens-Basisregister für die gewerbliche Wirtschaft regeln. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll eine Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland schaffen. Unternehmen sollen insbesondere von unnötigen Berichtspflichten entlastet werden, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register künftig vermieden werden, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Aktuell gebe es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie zum Beispiel das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen seien in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden, so das BMWi. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolge üblicherweise nicht. Zudem existiere keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gebe viele Nummern parallel. Mit dem Unternehmensbasisdatenregister solle sich das ändern. Das Gesetz soll die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer schaffen, um register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer diene die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c AO (Steuer-ID-Nr.). Zunächst sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Aufbau eines zentralen Unternehmensbasisregisters geschaffen werden, das Register aufgebaut, Schnittstellen für den Datenaustausch zu den einzelnen Registern erstellt und eine Verknüpfung mit der einheitlichen Wirtschaftsnummer geschaffen werden. Das Register solle alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Danach müssten Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschossenen Behörden könnten die Daten dann abrufen. Mehr fach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden. - Quelle: BMWi -