Wichtige Signale für den Breitbandausbau gesetzt
Der Bundesrat hat im Vermittlungsausschuss den wesentlichen Punkten zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. »Wir begrüßen die TKG-Novelle ausdrücklich, vor allem die Absage an den sogenannten Universaldienst. Dieser hätte die laufenden Aktivitäten der Branche geradezu torpediert«, kommentiert Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU, den Entscheid. »Damit ist der Weg frei für die vielfältigen Investitionen und Initiativen kommunaler Unternehmen für ein leistungsfähiges Breitbandnetz - auch und vor allem in ländlichen Gebieten«. Durch die Einführung eines Breitband-Universaldienstes hätte sich nach Meinung des VKU und der Verbände der Telekommunikationsbranche der weitere Breitbandausbau insgesamt massiv verzögert. Gut sei zudem, dass man sich darauf verständig habe, dass zukünftig auch Infrastruktureigentümer neben den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze das Wegerecht aus dem TKG nutzen können. Das war im alten Gesetz noch nicht der Fall. Augenmaß fordert Reck allerdings bei der Mitnutzung anderer Infrastrukturen der allgemeinen Ver- und Entsorgung. »Hier muss eine angemessene Kostenbeteiligung stattfinden«. Der VKU erwarte daher, dass sich der von der Bundesregierung ausdrücklich gewünschte Breitbandausbau auch in investitionsfreundlichen Regelungen der Bundesnetzagentur für die Glasfaserverlegung zusammen mit Energienetzen niederschlägt.
Schon heute erschließen kommunale Unternehmen vielfältige Synergien beim Ausbau der Breitbandnetze. Da bis zu 80 Prozent der Ausbaukosten auf notwendige Tiefbauarbeiten entfallen, macht eine Mitverlegung mit der Energie- oder Wasserinfrastruktur vor allem in ländlichen Gebieten Breitband erst wirtschaftlich. Um solche Synergien zu nutzen, biete sich eine Integration des Glasfaserausbaus auch bei Zweckverbänden oder anderen kommunalen Unternehmen an.
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