Weiterer Vorstoß zur Verlängerung des KWKG
05.12.2024 Der Bundestag hat in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beraten, den die Unionsfraktion eingebracht hatte, nachdem zuvor der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) in dieser Legislaturperiode gescheitert ist. Hauptbestandteil des KWSG war das Kraftwerksausschreibungsgesetz (KraftAusG), das den Zubau von 7,5 GW wasserstofffähiger Erzeugungskapazität und weiterer 5 GW konventioneller Kraftwerkskapazität anreizen soll. Weiterer Bestandteil war die Anpassung des KWKG.
Der Unions-Entwurf sieht vor, die Förderungen für KWK-Anlagen, Wärmenetze, Wärmespeicher und elektrische Heizungen über die bislang beihilferechtliche Genehmigungsdauer des 31.12.2026 hinaus bis Ende 2030 zu verlängern. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Wärme- und Stromversorgung nachhaltig zu stärken.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat den Vorstoß begrüßt. „Mit ihrer tragenden Rolle in der Nah- und Fernwärmeversorgung ist die KWK ein Schlüsselelement einer erfolgreichen Wärmewende. Mit dem Auslaufen der KWKG-Förderung für Anlagen, die nach Ende 2026 in Betrieb gehen, gäbe es ohne eine Verlängerung für diese Anlagen bereits heute keine hinreichende Investitionssicherheit mehr. Eine zeitnahe Verlängerung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode ist daher dringend erforderlich, um derzeit in Umsetzung befindliche Projekte abzusichern und Investitionen in den für die Wärmewende wichtigen Fernwärmeausbau auch in Zukunft zu ermöglichen. Wichtig ist, dass die Verlängerung auch beihilferechtlich sicher ausgestaltet ist. Daher empfehlen wir, den Gesetzesentwurf auf Grundlage des BMWK-Vorschlages mit der Energiebranche weiterzuentwickeln. Denn wir können uns nicht darauf verlassen, dass der Europäische Gerichtshof - genauso wie das Europäische Gericht der ersten Instanz - die KWKG-Förderung nicht als staatliche Beihilfe einordnet.“
– MS –