Wasserstoff-Kernnetz genehmigt
22.10.2024 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Wasserstoff-Kernnetz genehmigt: Das ist der Startpunkt für den Aufbau einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur. Die Netzbetreiber sollen nun schrittweise die Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen und betreiben. Erste Leitungen werden ab dem nächsten Jahr umgestellt. Ziel ist es, gemäß § 28q Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) möglichst bis zum Jahr 2032 große Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkte - sog. Wasserstoffcluster - schrittweise miteinander zu verbinden: neben den zentralen Industriestandorten, wasserstofffähige Gaskraftwerke, große Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher. Das von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) konzipierte Wasserstoff-Kernnetz enthält insgesamt 9.040 Kilometer an Leitungen, welche sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Davon werden rund 60 % von Gas auf Wasserstoff umgestellt und 40 % neu gebaut. Die erwarteten Investitionskosten betragen 18,9 Mrd.€. Das Netz berücksichtigt auch die Verbindung mit den Nachbarstaaten.
Die BNetzA hatte die Genehmigung immer wieder verschoben, weil es Klärungsbedarf zu einzelnen Infrastrukturprojekten gab. Bereits in den letzten beiden Netzentwicklungsplänen Gas 2020 und 2022 führten die FNB Marktabfragen für Wasserstofferzeugung und -bedarf durch. Weiter wurden Leitungen zur Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff identifiziert. Anschließend entwickelten sie eine eigene, noch unverbindliche Wasserstoffmodellierung im Netzentwicklungsplan Gas. Dieser wies auch erste Wasserstoffcluster in Deutschland aus.
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung veröffentlichten die Gas-Fernleitungsnetzbetreiber im Juli 2023 ihren Planungstand. Dieser wurde gemeinsam von den FNB und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konsultiert. In diesem Rahmen wurden auch die Kriterien zur Festlegung des Szenarios für das Wasserstoff-Kernnetz veröffentlicht. Zudem konnten auch Betreiber von Gasverteilernetzen mögliche Leitungsstrukturen einbringen.
Noch nicht klar ist das künftige Entgelt für die Nutzung des Wasserstoff-Kernnetzes. Die BNetzA hat mit ihrer Festlegung WANDA vom 09.04.2024 zwar bereits einen Rahmen für ein Hochlaufentgelt Wasserstoff gesetzt, jedoch steht die Folgefestlegung mit der konkreten Höhe noch aus.
Offen ist auch, wie sich das Wasserstoff- Kernnetz auf der regionalen und lokalen Verteilnetzebene weiterentwickeln wird. Die EU-Richtlinie zum Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt (EU-GasRL), die am 04.08.2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Gasverteilnetzbetreiber, lokale Gasnetz-Entwicklungspläne für Erdgas und Wasserstoff zu erstellen. Damit haben die Gasnetzverteiler eine entscheidende Rolle für die Gasnetztransformation zu (Art. 56, 57 EU-GasRL). Die Weiterentwicklung der Infrastruktur erfolgt im Rahmen der sich regelmäßig wiederholenden Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff.
– MS –