Vorschläge zu EU-Emissionshandel, Energielabels und Strommärkten der Zukunft
EU-Kommission:
15.07.2015 Auf dem Weg hin zu einer europäischen Energieunion und mit Blick auf die UN-Klimakonferenz in Paris hat die Europäische Kommission umfassende klima- und energiepolitische Vorschläge verabschiedet.
Die Kommission will die Position der Energiekunden stärken, den europäischen Strommarkt umgestalten, die Energieverbrauchskennzeichnung von Elektrogeräten aktualisieren. Bei der Energieverbrauchskennzeichnung schlägt die Kommission vor, zum bekannten und bewährten Etikett mit der Skala »A- G« (ohne A+ bis A+++) für energieeffiziente Produkte zurückzukehren. So können sich Verbraucher ein genaueres Bild von der Energieeffizienz eines Produkts machen. Die Europäische Kommission will zudem die Position der Verbraucher am Strommarkt durch mehr Informationen und Beteiligung stärken. Zudem leitet die Kommission eine öffentliche Konsultation zu der Frage ein, wie der europäische Strommarkt neu gestaltet werden kann, um Verbrauchererwartungen Rechnung zu tragen und Investitionen insbesondere in erneuerbare Energien und kohlenstoffarme Stromerzeugung zu erleichtern. Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie, sieht mit den Vorschlägen Europa erneut auf den Weg, bei dem globalen Übergang zu einer kohlenstoffemissionsarmen Gesellschaft die Führung zu übernehmen.«
Die Vorschläge umfassen auch einen Legislativvorschlag zur Revision des Emissionshandelssystems der EU. Dies sei der erste Schritt zur Verwirklichung des Ziels der EU, die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu senken. Die Gesamtmenge der Zertifikate soll sich ab 2021 um jährlich 2,2 Prozent verringern (bisher: 1,74 Prozent). Zudem soll das System der kostenlosen Zuteilung so geändert werden, dass verfügbare Zertifikate so wirksam und effizient wie möglich verteilt werden.
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hingegen blickt besorgt auf die Vorschläge der Kommission für eine Reform des EU-Emissionshandels ab 2021. Der Verband kritisiert insbesondere, dass das zentrale europäische Klimaschutzinstrument zu wenig wachstumsorientiert und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen gegen industrielle Standortverlagerungen zu schwach ausgestaltet würden.
Um Produktionsverlagerungen in Gebiete mit weniger ambitionierten Klimaschutzauflagen außerhalb Europas - dem sogenannten »Carbon Leakage« - vorzubeugen, erhalten bestimmte Branchen im EU-Emissionshandel derzeit Kohlenstoffdioxid- Berechtigungen kostenfrei zugeteilt. Zwar sollen nach dem Willen der europäischen Staats- und Regierungschefs, um den ambitionierten Klimaschutz der EU wirtschaftlich verträglich realisieren zu können, Schutzmaßnahmen auch über das Jahr 2020 hinaus fortgeführt werden. Der Kommissionsvorschlag allerdings sehe für die Zukunft einen deutlich eingeschränkten Schutz vor. Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK hofft darauf, dass sich Bundesregierung und Europäisches Parlament im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine tragfähigere Lösung zum Carbon-Leakage-Schutz einsetzen. Viele Industrieunternehmen hätten in hocheffiziente Produktionen investiert. »Diesen hocheffizienten Anlagen in Europa dürfen keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet werden«, so Dr. Loske weiter.
- ba -