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Vollendung des Energiebinnenmarkts erfordert gemeinsame Vorschriften und Infrastrukturen

13.10.2014 Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über die Herausforderungen bei der Vollendung des Energiebinnenmarktes veröffentlicht. Hiernach sei ein integrierter europäischer Energiemarkt der kostengünstigste Weg, eine sichere und erschwingliche Energieversorgung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und den Klimawandel einzudämmen. Ein vollendeter Energiebinnenmarkt könne wirtschaftliche Vorteile in einer Größenordnung von 16 bis 40 Mrd. EUR jährlich bewirken.

Die Integration der europäischen Energiemärkte habe bisher hauptsächlich auf den Großhandelsmärkten konkrete Ergebnisse hervorgebracht. So seien die Stromgroßhandelspreise zwischen 2008 und 2012 um ein Drittel gesunken, und die Gaspreise stabil geblieben. Den Verbrauchern stehe auch eine größere Auswahl unter Anbietern zur Verfügung.

Zudem wurden fehlende Verbindungsleitungen zwischen den Ländern wurden fertiggestellt oder befinden sich im Bau. Der grenzüberschreitende Handel hat zwischen den meisten europäischen Ländern zugenommen. So werden im Gassektor grenzüberschreitende Fernleitungen effizienter genutzt, was auf gemeinsame Vorschriften für die Nutzung von Gasnetzen zurückzuführen sei.

Hintergrund

Im Februar 2011 erklärten die EU-Staatsund Regierungschefs, dass der Energiebinnenmarkt bis 2014 vollendet werden müsse, und hoben dabei hervor, dass nach 2015 kein EU-Mitgliedstaat mehr von den europäischen Gas- und Strommärkten abgeschnitten sein dürfe. Das dritte Energiebinnenmarktpaket (mit den Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG) ist der Eckpfeiler der Integration des Gas- und des Strommarkts. Es umfasst folgende Aspekte: i) die Entflechtung der Netze (die Trennung der Netztätigkeiten von der Erzeugung, Produktion und Versorgung), ii) Verbraucherschutzbestimmungen (insbesondere die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, transparente Abrechnungs- und Vertragsinformationen bereitzustellen, eine einzige Anlaufstelle einzurichten und ein alternatives Verfahren zur außergerichtlichen Regelung von Streitfällen einzuführen) und iii) die Unabhängigkeit und die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden.

Was noch getan werden muss

Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sind nach Mitteilung der Kommission weitere Schritte erforderlich, insbesondere müsse dringend mehr in die Infrastruktur investiert werden, was auch intelligente Netze einschließe. Im Gassektor soll der Schwerpunkt der Investitionen darauf gerichtet werden, die isolierte Lage der baltischen Staaten zu beenden und die Versorgung in vielen mittelost- und südosteuropäischen Mitgliedstaaten zu diversifizieren. Im Stromsektor soll darüber hinaus eine bessere Anbindung der Netze der Iberischen Halbinsel, des Ostseeraums, Irlands und des Vereinigten Königreichs an die EU vorrangig angestrebt werden. Bis 2020 sollen drei Viertel der EU-Vorhaben von gemeinsamem Interesse fertiggestellt sein. Die Stromstruktur müsse zudem effizienter genutzt werden, und ihr Betrieb auf einheitlichen, einfachen, europaweit harmonisierten Vorschriften beruhen. Die Kommission bereitet sich darauf vor, diese Vorschriften in den kommenden Monaten zu verabschieden. Die Regierungen dürften nur dann intervenieren, wenn eine sichere Energieversorgung durch den Markt nicht gewährleistet werden kann. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass sie Investitionen in Infrastruktur und Energieeffizienz entgegenwirken, mit negativen mittelbaren Folgen für die Energierechnungen der Verbraucher. Schließlich müsse der regionale Ansatz, der für die Vollendung des Binnenmarkts entscheidend sei, gestärkt werden, da er schneller Wirkung zeige, und die Verbraucher müssen zu aktiven Akteuren auf den Energiemärkten werden.

- eh -

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