Verzögerungen beim Einbau von intelligenten Stromzählern
Kleine Anfrage an die Bundesregierung:
Verzögerungen beim Einbau von intelligenten Stromzählern
27.10.2014 Auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einzelner Abgeordneter der Fraktion wurden an die Bunderegierung am 8.10.2014 eine Kleine Anfrage gestellt hinsichtlich der Verzögerung beim Einbau von intelligenten Stromzählern aufgrund noch offener Datenschutz- und Sicherheitsfragen und damit fehlende Produktionsstandards. Die 17 Einzelfragen beziehen sich auf technische, rechtliche und organisatorische Verfahrensfragen betreffend Einbaumöglichkeit, Einbauverpflichtungen, Zeitplan, Zustimmung des Anschlussnutzers, Schwellen-Jahresverbrauchswert, gesetzlicher Rahmen für mehrere Rechtsverordnungen u.a. sowie auf die Auswirkungen auf Energieeinsparung und Stromnetzausbau. Zuletzt wird angefragt, ob Bundesregierung den verstärkten Einsatz von intelligenten Messsystemen auch für Fernwärme und Erdgas für sinnvoll hält.
Unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat die Bundesregierung, wie sich der Vorabversion der BT-Drs. 18/2981 vom 27.10.2014 entnehmen lässt, folgendes geantwortet:
»Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet mit Hochdruck an einem Entwurf für ein ›Verordnungspaket intelligente Netze‹ mit dem Schwerpunkt intelligente Messsysteme und Zähler. Von den Verordnungsermächtigungen in § 21i EnWG soll dabei umfangreich Gebrauch gemacht werden. Antworten auf die Fragen, auch auf solche, die Zeitpläne und den Aufgabenbereich nachgeordneter Behörden betreffen, werden sich aus den Verordnungsentwürfen und den begleitenden Veröffentlichungen ergeben.
In den Verordnungsentwürfen soll im Nachgang zur Energiewendegesetzgebung der Ansatz der Bundesregierung, das intelligente Messsystem über modulare Erweiterungen als sichere Plattform für eine Vielzahl von Anwendungen abseits der reinen Fernauslese von Stromverbrauchsdaten aufzustellen, weiterverfolgt und zugleich Raum für mehr Wettbewerb auf Basis des Schutzprofil geschützten Smart Meter Gateways als sicherer Infrastruktur gegeben werden.
Beispielhaft genannt werden können Möglichkeiten zur Anbindung von Erzeugungsanlagen und Lasten in Niederspannung, zum Einspeise- und Lastmanagement, zur spartenübergreifenden Auslese von Verbrauchswerten und zur Integration des Heizwärmebereichs. Die maßgeblichen Regelungen des Verordnungspakets bedürfen im Übrigen auch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Was mögliche Verzögerungen beim Einbau von intelligenten Messsystemen und Zählern anbetrifft, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Sorgfalt vor Eile gehen sollte, wenn es um die Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität geht.
Fristenregelungen werden deshalb soweit erforderlich maßvoll und im grundsätzlichen Interesse einer Modernisierung angepasst.«
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