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Verbraucherzentrale fordert höhere Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes für die dritte Regulierungsperiode

09.08.2016 Angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen und des vergleichsweise risikoarmen Netzbetriebes müssten die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgeschlagenen Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber deutlich nach unten korrigiert werden, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Meldung vom 09.08.2016.

Im Juli hat die BNetzA die Höhe der Eigenkapitalzinssätze für die kommende Regulierungsperiode angekündigt und einheitlich für Strom- und Gasnetzbetreiber einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Vor-Körperschaftsteuer-Zinssatz von 5,12 Prozent ermittelt. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. Der vzbv kritisiert, die Zinssätze lägen deutlich über dem marktüblichen Niveau und fordert, dass die BNetzA den ihr zur Verfügung stehenden Spielraum nutzt und die Gewinne der Netzbetreiber auf ein angemessenes Niveau absenke. Dass dies möglich sei, so der vzbz, zeigen alternative Berechnungen des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) und des Energieanbieters Lichtblick. Demnach könne der Eigenkapitalzinssatz für Stromnetzbetreiber auf einen Wert von 5,04 Prozent gesenkt werden. Bezogen auf die fünf Jahre dauernde Regulierungsperiode blieben Stromkunden so Mehrkosten in Milliardenhöhe erspart.

Konkret fordert der vzbv, dass der risikolose Zinssatz aus dem Durchschnitt über die Umlaufrenditen der Jahre 2009 bis 2016 (Gasversorgungsnetz) bzw. der Jahre 2009 bis 2017 (Elektrizitätsversorgungsnetz) gebildet wird. Es sollen demnach nur die Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise, d.h. ab dem Jahr 2009, herangezogen werden. Ferner soll bei der Berechnung der Marktrisikoprämie das geometrische anstelle des arithmetischen Mittels verwendet werden und bei der Berechnung des Risikofaktors ausschließlich Vergleichsunternehmen herangezogen werden, die einer anreizorientierten Regulierung unterliegen. Schließlich solle bei der Berechnung des Steuerfaktors anstelle der rechtlichen die tatsächliche Ertragssteuerbelastung der Netzbetreiber gelten.

Die endgültige Entscheidung der BNetzA über die Eigenkapitalzinsätze ist für September angekündigt.

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