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Unterirdische CO2-Speicherung künftig zulässig

Der Bundesrat hat den Weg für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid freigemacht. Vorausgegangen war ein Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses. Das »Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid« soll einen Beitrag zur Senkung der Kohlendioxidemissionen leisten und setzt zugleich die Europäische CCS-Richtlinie in nationales Recht um.

Vorgesehen ist eine dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten. Das Gesetz regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration der sogenannten CCS-Technologien (CCS=Carbon Capture and Storage). Zudem wendet es ein Europäisches-Vertragsverletzungsverfahren ab.

Auf Wunsch der Länder wird die neue CCS-Technologie auf Speicher beschränkt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern - zunächst waren 3 Millionen Tonnen geplant. Zudem gibt es eine Länderklausel, mit der Bundesländer unter bestimmten Bedingungen Speicher in ihrem Gebiet verhindern können. Insgesamt ist die Höchstspeichermenge in Deutschland auf 4 Millionen Tonnen begrenzt. Die Betreiberverantwortung nach Stilllegung einer Speicheranlage wurde auf 40 Jahre festgelegt.

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