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Trinkwasserschutz muss konsequent Vorrang haben

VKU zum Kabinettsbeschluss zum Fracking:

Trinkwasserschutz muss konsequent Vorrang haben

01.04.2015 Das Bundeskabinett hat am 01.04.2015 das Gesetzespaket zum Fracking beschlossen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, begrüßt, dass nun die erste Hürde zu einem Gesetz genommen wurde: »Fracking beinhaltet erhebliche Risiken für Umwelt und Gewässer. Klare gesetzliche Vorgaben, die den Trinkwasserschutz als oberstes Ziel haben, sind daher dringend notwendig. Von zentraler Bedeutung ist für die kommunale Wasserwirtschaft die Veränderung des Status quo zu Gunsten eines verbesserten Trinkwasserschutzes.« Kritisch bewertet der VKU weiterhin eine Reihe einzelner Punkte wie die Expertenkommission oder die Lagerstättenwasserverbringung. Diese gilt es im parlamentarischen Verfahren auf den Prüfstand zu stellen.

Der Gesetzesentwurf wurde in puncto Gewässerschutz nochmals nachgeschärft. Dabei sind wesentliche Forderungen, welche die kommunale Wasserwirtschaft für den umfassenden und vorrangigen Schutz der Trinkwasserressourcen gestellt hatte, in das Gesetzespaket aufgenommen. So finden sich vor allem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) weitere Verbesserungen, die auch über den von der Bergbauindustrie bisher zugestandenen Kompromiss hinausgehen.

Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt insbesondere, dass die Verbotszonen erweitert wurden. »Dass nun die sogenannten Ausschlussgebiete, in denen Fracking grundsätzlich nicht gestattet ist, erweitert wurden, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem umfassenden Wasserschutzgesetz«, sagt Reck. Demnach soll generell eine Erlaubnis auch in Gebieten versagt werden, aus denen über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenabfluss in eine Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient. Auch sollen nun Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung ausgenommen werden. Außerdem erhalten die Länder die Möglichkeit, im Bereich des deutschen Steinkohlebergbaus weitergehende Festlegungen zu treffen.

- vku -

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