Treibhausgasminderungsquote für Verkehrssektor
17.09.2021 Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss vom 20.05.2021 zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor gebilligt. Die seit 2015 geltende Minderungsquote verpflichtet Kraftstoffhändler, die CO
2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreichen sollen sie dies unter anderem dadurch, dass sie erneuerbare Energieerzeugnisse anbieten. Grundlage hierfür ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie REDII, die den Anteil der erneuerbaren Energien für den Straßen- und Schienenverkehr bis zum Jahr 2030 festlegt. Das Gesetz hebt die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe in jährlichen Schritten auf bis zu 25 Prozent für das Jahr 2030 an und führt eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe ein. Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, ist künftig die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen. Eingeschränkt wird dagegen die Verwendung von Palmöl: Mittelfristiges Ziel ist es, Palmöl ebenso wie Kraftstoffe aus landwirtschaftlichen Rohstoffen zu reduzieren bzw. zu verbieten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zu Beginn des Folgequartals in Kraft treten. - BR -