Destatis: Neues Basisjahr 2020
23.08.2021 Fernwärmeversorger und Contractoren schreiben in ihre Verträge sog. Preisgleitklauseln, um veränderte Kosten bei der Bereitstellung von Wärme an ihre Kunden weitergeben zu können. Diese Preisgleitklauseln stützen sich oftmals ab auf die Indizes des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Regelmäßig alle fünf Jahre passt Destatis seine veröffentlichten Indizes auf neue Basisjahre an die Kostenveränderungen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen über einen bestimmten Zeitraum an, zurzeit steht die Anpassung auf das Basisjahr 2020 an. Die turnusmäßigen Umbasierungen und Veränderungen dieser Indizes kann große Auswirkungen auf die Rechtskonformität von Wärmelieferverträgen einzelner Fernwärmeversorger haben. Umbasierung bedeutet, dass die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes anhand eines sog. Wägungsschemas als gewichteter Mittelwert mehrerer Teilindizes der einzelnen Güterbereiche berechnet werden. Wägungsschemata bilden dabei die Bedeutung der einzelnen Güterbereiche für die Grundgesamtheit der jeweiligen Preisindizes ab. Güterbereiche mit hohen Umsätzen haben so eine entsprechend hohe Gewichtung in den jeweiligen Preisindizes. Um die Preisentwicklung über einen bestimmten Zeitraum darstellen zu können, aktualisiert Destatis diese Gewichtungen in der Regel nur alle fünf Jahre. Die Indizes der Tarifverdienste sind für Fernwärmeversorger und Contractoren sehr wichtig, weil sie oftmals Bestandteil von Preisgleitklauseln für den Wärmepreis sind, welche die Entwicklung der Kosten zur Bereitstellung von Fernwärme und die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt bei Preisanpassungen berücksichtigen. Für Fernwärmeversorger schreibt § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV dies sogar vor. Wärmelieferanten sollten also prüfen, welche Anpassungen an ihren Preisbestimmungen und Preisgleitklauseln notwendig sind, und wie sie dies ihren betroffenen Kunden kommunizieren. - MS -