Stuttgart klagt gegen den EnBW-Konzern auf Rückgabe der Wasserversorgung an die Landeshauptstadt
Nach einem Bürgerbegehren 2010 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Landeshauptstadt Baden-Württembergs ab 2014 wieder durch ein stadteigenes Unternehmen mit Wasser versorgen zu lassen. Weil die Verhandlungen der Stadt mit der EnBW weder im Hinblick auf den Herausgabeanspruch noch auf den Kaufpreis zu einer schriftlichen Einigung geführt haben, hat die Landeshauptstadt Stuttgart am 7.6.2013, beim LG Stuttgart Klage gegen die EnBW-Regional AG eingereicht.
Mit der Klage soll festgestellt werden, ob die EnBW dazu verpflichtet ist, das Wasserversorgungsvermögen zum 1.1.2014 gegen Zahlung des Ertragswerts herauszugeben. Nach Onlinebericht der Stuttgarter Zeitung vom 7.6.2013 verlangt die EnBW für die Übernahme des Netzes durch die Stadt den sogenannten Sachzeitwert. Nach Angaben des Berichts hätte die EnBW auf Basis des Sachzeitwerts einen Preis von 600 bis 750 Millionen Euro aufgerufen. Der Ertragswert hingegen betrüge nach Ansicht der Stadt 200 Millionen Euro.
Ein wesentlicher Teil der Klage besteht aus der Indikation des Ertragswerts. Eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat aus den Informationen und Daten, die der Landeshauptstadt derzeit vorliegen, einen Ertragswert ermittelt.
In den vergangenen drei Monaten hat die Verwaltung gemeinsam mit der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei die rechtlich und tatsächlich sehr komplexe Materie aufbereitet und die nun eingereichte umfangreiche Klageschrift erarbeitet. Neben der Übertragung aller Wasserversorgungsanlagen umfassen die Klageanträge auch die Mitgliedschaften in den Wasserversorgungsverbänden und die Übertragung der bestehenden Wasserlieferverträge mit den Kunden. Darüber hinaus wurde eine vollumfängliche Erteilung von anlagenbezogenen Auskünften beantragt.
Aufgrund der umfangreichen Materie ist von einem langen Verfahren auszugehen. Nach Mitteilung der Stadt ist davon auszugehen, dass das LG Stuttgart in diesem Jahr kein Urteil in der Sache mehr fällen wird.
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