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Strommarktgesetz: Debatte um wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Energiespeicher

08.02.2016 In einem gemeinsamen Brief vom 26.01.2016 appellieren die Verbände BDEW, BEE, bne, BVES, VDMA und VKU an die Mitglieder der Bundestagsausschüsse für »Wirtschaft und Energie« und »Umwelt Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit« das Strommarktgesetz zu nutzen, um einen einheitlichen Gesetzesrahmen für Energiespeicher zu schaffen. Die Verbände kritisieren, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Betrieb von Batterien, Pumpspeicherwerken oder auch Power-to-Gas-Anlagen in den vergangenen Jahren verschlechtert haben. Insbesondere die Einstufung von Energiespeichern als »Letztverbraucher« belaste Speicherbetreiber mit Entgelten und Abgaben, die den wirtschaftlichen Betrieb gefährden. Speicher seien daher gegenüber jenen im europäischen Ausland benachteiligt, da dort teilweise keine oder erheblich geringere Netzentgelte anfielen.

Aktuell seien systemrelevante Pumpspeicherwerke von Stilllegung bedroht, Neubauprojekte würden gestoppt und andere Speichertechnologien wie etwa Batterien oder Power-to-Gas-Anlagen kämen nur sehr langsam in den Markt. Ursache für die fehlende Wirtschaftlichkeit von Energiespeichern sind vor allem die gesetzlich festgelegten Abgaben: Die Speicherung von Strom wird gleich zweimal mit Netzentgelten belastet. Derzeit fallen Netzentgelte sowohl für das Beladen des Speichers als auch nach der Ausspeicherung beim Verbraucher an.

Auch die Deutsche Energie-Agentur (Dena) betont immer wieder die besondere Bedeutung von Energiespeichern für die Energiewende und unterstützt die Forderung der Verbände, Speicher nicht länger als Letztverbraucher einzustufen und damit von nicht sachgerechten Abgaben zu befreien. In seiner Stellungnahme vom 18.12.2015 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert die regulatorischen Rahmenbedingungen für Stromspeicher zu verbessern.

Die Bundesregierung hält an ihrem Gesetzentwurf fest. Sie teilt in ihrer Gegenäußerung vom 20.01.2016 (Anlage 4 der BT-Drs.18/7317) zwar im Grundsatz die Einschätzung des Bundesrates, dass insbesondere Pumpspeicherkraftwerke unter den aktuellen Marktbedingungen teilweise mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Dies liege allerdings weniger am regulatorischen Umfeld als an veränderten Geschäftsmodellen, etwa dem Wegfall der so genannten Mittagsspitzen. Im Übrigen müssten sich auch Kraftwerke in dem veränderten Marktumfeld behaupten. Auch bestünden für Speicher eine Reihe an Begünstigungen bei Entgelten, EEG-Umlage und Stromsteuer, die anderen Flexibilitätsoptionen nicht mit vergleichbarer Entlastungswirkung zur Verfügung stehen. Aus Sicht der Bundesregierung seien die Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Stromspeichern so auszugestalten, dass sie den angestrebten fairen Wettbewerb aller Flexibilitätsoptionen ermöglichen. Dazu würden die Rahmenbedingungen kontinuierlich überprüft.

Zudem stimmt die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu, Energiespeicher künftig in dem Maße, in dem sie zum Zwecke der Zwischenspeicherung Strom dem öffentlichen Netz entnehmen und wieder in das Netz zurückspeisen, nicht mehr wie Letztverbraucher zu behandeln: »Durch den Vorschlag würden Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie besser stehen als andere Flexibilitätsoptionen im Strommarkt. Stromspeicher sind bereits durch verschiedene Regelungen bei Entgelten, EEG-Umlage und Stromsteuer in besonderer Weise begünstigt. Aus Sicht der Bundesregierung sind Speicher jedoch nur eine von mehreren Flexibilitätsoptionen im Rahmen des veränderten Strommarktdesigns. Die verschiedenen Flexibilitätsoptionen stehen im Wettbewerb. Die für Flexibilitätsoptionen geltenden Rahmenbedingungen müssen daher technologieneutral sein. Auch im Kontext des Regelenergiemarktes ist eine einseitige Bevorzugung von Speichern gegenüber anderen Technologien, welche die Präqualifikationsbedingungen ebenso gut erfüllen, nicht sachgerecht.«

Die Bundesregierung hat am 20.01.2016 ihren Gesetzesentwurf zum Strommarktgesetz in den Bundestag eingebracht. Dort wurde in erster Lesung am 29.01.2016 beschlossen, den Gesetzesentwurf an die Ausschüsse zu überweisen.

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