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Stellungnahmen zum Entwurf des Strommarktgesetzes

17.03.2016 BEE - Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. - und VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. - begrüßen in ihren Stellungnahmen vom März den Ansatz des Strommarktgesetzes, Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ohne einen expliziten Kapazitätsmechanismus einzuführen. Der BEE fordert die Debatte um Kapazitätsmärkte zu beenden, damit die Akteure volle Planungssicherheit erhalten und der weiterentwickelte Strommarkt seine Wirkung entfalten kann. Der weiterentwickelte Strommarkt, ergänzt durch die Kapazitätsreserve, sorge für ausreichend Versorgungssicherheit.

Der VIK weist jedoch darauf hin, dass die geplanten Reservemechanismen das Kernanliegen des Energy-Only-Marktes konterkarieren, also einen Energiemarkt, bei dem nur tatsächliche Energielieferungen vergütet werden, nicht aber die Bereitstellung von Leistung. »Kapazitätsreserve und Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft sind derzeit weder aus Gründen der Versorgungssicherheit noch aus klimapolitischen Gründen erforderlich«, kritisiert Barbara Minderjahn, Geschäftsführerin des VIK. Wenn die Bundesregierung aus politischen Gründen an den Maßnahmen festhalten wolle, müsse sie zumindest durch eine wettbewerbliche Ausgestaltung für geringere Belastungen sorgen und Transparenz über die Ausgaben schaffen.

Netzreserve und andere Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität würden schon heute Kosten von mehr als 1 Milliarde Euro verursachen. Das seien über 5% der Netzentgelte in Deutschland - mit weiter steigender Tendenz. Der aktuelle Entwurf des Strommarktgesetzes sehe nunmehr Reserven im Umfang von 10 bis 12% der Gesamtlast vor. Das sei ein wesentlicher Teil der im Strommarkt insgesamt vermarkteten Kapazität.

Umgekehrt sei es laut BEE wichtig, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen, die im Rahmen des Einspeisemanagements abgeregelt werden, gegenüber konventionellen Anlagen im Redispatch nicht benachteiligt werden. Sie sollten bei der

Entschädigung gleich behandelt werden. Zudem sehe der Gesetzentwurf keine Maßnahmen für eine Sektor-Kopplung vor, so BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Durch die Kopplung der Sektoren Wärme, Mobilität und Rohstoffgewinnung lasse sich eine Lastverlagerung und Speicherung von Strom erreichen, was zu einer gleichmäßigeren und damit höheren Netzauslastung führe. Im Gegensatz zur Kappung von Stromspitzen könne dann überschüssige Energie sinnvoll genutzt werden. Der Netzüberlastung könne man so vorbeugen. Das neue Strommarktgesetz müsse auch die Hindernisse für den verstärkten Einsatz von Speichern beseitigen.

Ferner kritisieren beide Verbände die fehlenden Anreize um Flexibilität auf der Lastseite zu ermöglichen. Laut VIK dürfe, wer seinen Stromverbrauch zur Netzstabilisierung anpasst, nicht wie bisher für die dabei entstehenden Lastspitzen mit steigenden Kosten bei den Netzentgelten bestraft werden. Andernfalls sei die Bereitstellung von Flexibilitäten für Industrieunternehmen unattraktiv. Auch seitens des BEE fehle die Dynamisierung von Preiselementen, um Stromerzeuger und -verbraucher zu motivieren, zur effizienten Netznutzung beizutragen. Durch neue Geschäftsmodelle könnte z.B. für eine eingeschränkte Netznutzung ein Preisnachlass gewährt werden. Eine weitere Möglichkeit sieht Falk darin, die EEG-Umlage künftig veränderlich an den Spotmarktpreis von Strom zu koppeln, was zu einer flexibleren Stromnachfrage führen würde und negative Strompreise bekämpfen könne.

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