Eckpunkte zur Öffnung der Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen für EU-Staaten veröffentlicht
21.03.2016 Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Eckpunkte zur anteiligen »Öffnung des EEG für Strom aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Pilot-Ausschreibung für Photovoltaik- Freiflächenanlagen« vorgelegt.
Im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2014 hat sich das BMWi mit der EU-Kommission darauf geeinigt, dass ab 2017 fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen in anderen Mitgliedstaaten geöffnet wird. Die Öffnung setzt die in der Erneuerbaren- Richtlinie eingeführten Kooperationsmechanismen um. Sie soll auch dazu beitragen die Energiewende grenzüberschreitend zu verankern und zu einer schrittweisen Angleichung der Fördersysteme für erneuerbare Energien führen. Mit einer Pilot-Öffnung in diesem Jahr sollen in einem ersten Schritt Erfahrungen mit diesem neuen Instrument gesammelt werden. Ab 2017 ist die anteilige Öffnung auch für andere Technologien geplant.
Aktuell arbeitet das BMWi an einer Verordnung, die die vorgelegten Eckpunkte umsetzen und im zweiten Quartal 2016 in Kraft treten soll. Für diese Pilotöffnung für PV-Freiflächenanlagen sind als erste Partnerländer Dänemark und Luxemburg vorgesehen. Allerdings steht dies unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses bilateraler Verhandlungen. Die Förderung von Erneuerbaren- Strom aus dem Ausland ist nach § 2 Abs. 6 EEG 2014 und der entsprechenden Verordnungsermächtigung in § 88 Abs. 2-4 EEG 2014 an drei Voraussetzungen geknüpft:
- Zwischen Deutschland und dem Partnerland wird eine völkerrechtliche Vereinbarung im Sinne der Kooperationsmechanismen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie abgeschlossen.
- Die Kooperation basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Das bedeutet, wenn Deutschland seine Ausschreibungen für Anlagen im Ausland öffnet, öffnet der Kooperationsstaat umgekehrt seine Ausschreibungen in einem vergleichbaren Umfang für Anlagen in Deutschland.
- Der Strom muss einen tatsächlichen Effekt auf den deutschen Strommarkt haben (»physischer Import«). Die Eckpunkte sind auf der Homepage des BMWi veröffentlicht.
- ba -