Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt spanische Förderregelung für Strom aus erneuerbaren Energien
10.11.2017
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die spanische Regelung zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und Abfall im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht. Die Regelung fördert die energie- und klimapolitischen Ziele der EU unter Wahrung des Wettbewerbs.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: »Ich freue mich, dass die jüngsten spanischen Auktionen positive Auswirkungen auf den Wettbewerb gezeigt haben und Unternehmen zu Investitionen in neue Anlagen mit sehr geringer staatlicher Unterstützung sind. Spaniens Übergang zu einem CO2-freundlichen und für die Umwelt nachhaltigen Energieangebot ist wichtig und diese Förderung wird einen Beitrag dazu leisten.«
Die Begünstigten der Regelung erhalten Unterstützung in Form eines Aufschlags auf den Marktpreis für Strom, sodass sie weiterhin auf die Signale des Marktes reagieren müssen. Dieser Aufschlag soll dazu beitragen, dass die jeweiligen Anlagen Kosten kompensieren können, die beim Stromverkauf auf dem Markt nicht abgedeckt werden können, und dass sie eine angemessene Kapitalrendite erhalten.
Die Regelung ist seit 2014 in Kraft und gilt sowohl für neue Begünstigte als auch für Anlagen, die bereits im Rahmen der vorherigen Unterstützung gefördert wurden. Insgesamt profitieren rund 40.000 Begünstigte von der Regelung. 2016 beliefen sich die jährlichen Zahlungen im Rahmen der Regelung auf 6,4 Mrd. €.
Seit 2016 werden neue Anlagen im Wege wettbewerblicher Auktionen gefördert. Bei den letzten Auktionen vom Mai und Juli 2017 standen verschiedene Technologien miteinander im Wettbewerb. Insgesamt wurde eine Kapazität von etwas mehr als 8 Gigawatt gefördert, die vor allem auf Wind- und Solaranlagen entfiel. Infolge dieser Auktionen erhalten Begünstigte nur dann eine Ausgleichszahlung, wenn der Marktpreis in den kommenden Jahren deutlich unter die heutigen Marktpreise sinkt. Dieser Schutz vor einem unerwartet starken Marktpreisverfall hilft Bauträgern dabei, die Finanzierung ihrer Projekte zu sichern und letztere rechtzeitig zum Abschluss zu bringen. So kann Spanien einen Beitrag zur Verwirklichung der Umwelt- und Klimaschutzziele bis 2020 leisten.
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014, geprüft. Diese sehen seit 2017 wettbewerbliche Auktionen für erneuerbare Energien vor und stellen sicher, dass öffentliche Mittel nur begrenzt zum Einsatz kommen und keine Überkompensation erfolgt. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die spanische Maßnahme im Einklang mit den Umweltzielen der EU den Anteil des erneuerbaren Stroms erhöhen und gleichzeitig sicherstellen werden, dass etwaige aus der staatlichen Förderung resultierende Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.
Zu dieser Regelung gibt es einen Evaluierungsplan für die Beurteilung ihrer Auswirkungen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden der Kommission bis Dezember 2020 vorgelegt werden.
– EU-Kom –