Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt portugiesisches Demonstrationsprogramm für Meeresenergietechnologien
23.04.2015 Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine portugiesische Regelung zur Förderung von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Regelung sieht die Förderung von Demonstrationsprojekten zur Nutzung erneuerbarer Energie aus dem Meer (Wellenenergie und Gezeitenenergie) sowie innovativer Offshore-Windenergie-Technologien vor. Nach Auffassung der Kommission trägt das Förderprogramm zur Verwirklichung der Energie- und Umweltziele der Union bei, ohne dabei den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verzerren.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: »Europa braucht neue Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien, um seine Zusagen im Bereich des Umweltschutzes einhalten zu können. Die genehmigte Regelung kann maßgeblich dazu beitragen, neue Technologien zur Marktreife zu bringen.«
Im Rahmen des Förderprogramms sollen Demonstrationsobjekte mit einer Gesamtkapazität von 50 Megawatt (MW) unterstützt werden. Allein die Hälfte dieser Gesamtkapazität ist bereits für das Projekt »WindFloat« vorgesehen. Bei diesem Projekt werden auf einer schwimmenden Plattform montierte Windturbinen im realen Betrieb getestet, wohingegen herkömmliche Offshore-Windkraftanlagen auf dem Meeresboden verankert werden. Dadurch kann die neue Technologie, anders als bislang mit den herkömmlichen Anlagen möglich, auch in tieferen Gewässern genutzt werden. Für die verbleibende Kapazität von 25 MW können bis Ende des Jahres Projektvorschläge eingereicht werden.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 25 Jahren über einen Einspeisetarif, mit dem die höheren Kosten der neuen Technologien ausgeglichen werden sollen. Zusätzlich erhält das Projekt »WindFloat« eine Investitionsbeihilfe sowie Gelder aus dem EU-Förderprogramm NER 300 für innovative Demonstrationsprojekte im Energiesektor zur Verringerung der CO2-Emissionen.
Die Kommission hat die Förderungsregelung auf der Grundlage ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 geprüft. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen der Regelung förderbaren Vorhaben dazu beitragen werden, den Anteil der erneuerbaren Energien in Portugal durch die Entwicklung neuer Stromerzeugungstechnologien zu steigern. Darüber hinaus lassen die von Portugal vorgelegten Kostenschätzungen für die Meerestechnologien darauf schließen, dass die im Rahmen der Regelung angebotenen Einspeisetarife in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen.
Aus diesen Gründen kam die Kommission zu dem Schluss, dass sowohl die Förderregelung als auch das Projekt »WindFloat« mit ihren Leitlinien im Einklang stehen.
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