Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt öffentliche Förderung in Höhe von 600 Mio. € für innovative Solarenergieanlagen in Frankreich
27.11.2018 Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine französische Förderregelung genehmigt, mit welcher innovative Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie gefördert werden sollen. Nach Auffassung der Europäischen Kommission stellt die Regelung einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU dar, ohne dass es hierdurch zu einer unverhältnismäßigen Verzerrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt kommt.
Mit der Maßnahme will die französische Regierung Anreize für die Erzeugung erneuerbaren Stroms aus innovativen Solaranlagen schaffen. Die Mittelausstattung der aus dem französischen Staatshaushalt finanzierten Regelung beläuft sich auf 600 Mio. € und wird die Bereitstellung von zusätzlichen Erzeugungskapazitäten im Umfang von 350 Megawatt ermöglichen. Unterstützt werden durch die Regelung innovative Solaranlagen (auf Freiflächen oder Gebäuden), deren Erzeugungskapazität zwischen 100 Kilowatt und 5 Megawatt beträgt. Die jeweiligen Beihilfeempfänger werden dabei über bis 2019 durchgeführte Ausschreibungen ermittelt. Die Anlagen, die den Zuschlag erhalten, werden über einen Zeitraum von 20 Jahren in Form eines Einspeisetarifs, mithin eines garantierten Preises, oder in Form eines Aufschlags auf den Marktpreis (sog. »complément de rémunération«) unterstützt.
Die Kommission hat die Regelung auf Grundlage der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014, geprüft. Nach den Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien können die Mitgliedstaaten die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Ziel dieser Leitlinien ist das Erreichen der ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der Europäischen Union zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt. Die Richtlinie über erneuerbare Energien enthält zudem für alle Mitgliedstaaten konkrete Zielvorgaben für den bis 2020 zu erreichenden Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch, welcher für Frankreich auf 23% festgesetzt wurde. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die o. g. Regelung im Einklang mit den Leitlinien steht und Frankreich dabei helfen wird, den Anteil aus erneuerbaren Energiequellen weiter zu erhöhen, um so seine Klimaziele zu erreichen. Die Regelung bewirkt nach Ansicht der Kommission auch keine Überkompensation der Beihilfeempfänger, so dass durch sie der Wettbewerb im Binnenmarkt auch nicht übermäßig verfälscht werden wird.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stellte hierzu fest: »Die Energie der Zukunft muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Mit dieser Regelung, die die Kommission heute genehmigt, fördert Frankreich Investitionen in innovative Solaranlagen. Im Einklang mit den Umweltzielen der EU und unseren Beihilfevorschriften wird die Regelung Frankreich den Übergang zu einer CO2-armen und umweltverträglichen Energieversorgung erleichtern.«
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