Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Errichtung eines mit 24 Mrd.€ ausgestatteten Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung in Deutschland
Kommission genehmigt Errichtung eines mit 24 Mrd. € ausgestatteten Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung in Deutschland
16.06.2017 Die Europäische Kommission hat die Übertragung der mit radioaktiven Abfällen zusammenhängenden Verpflichtungen von Kernkraftwerksbetreibern auf einen zu diesem Zweck neu gegründeten öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Betreiber im Gegenzug rd. 24,1 Mrd. € einzahlen, nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt.
Die Verpflichtungen in Bezug auf die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente soll in Deutschland von den Kraftwerksbetreibern auf den Bund übertragen werden.
Zu diesem Zweck wird ein neuer öffentlich-rechtlicher Fonds errichtet und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet. Für diese Befreiung von ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen müssen die deutschen Kraftwerksbetreiber Barmittel in Höhe von insgesamt rd. 24,1 Mrd. € in den neuen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen. Diese Summe setzt sich aus einem Grundbetrag, der den von den Betreibern zu diesem Zweck bereits gebildeten Rückstellungen entspricht, und einem zusätzlichen Risikoaufschlag, der das Risiko künftiger Kostensteigerungen abdecken soll, zusammen. Fraglich war, ob diese Vorgehensweise mit EU-Recht vereinbar ist. Gemäß den EU-Verträgen können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix selbst bestimmen und sich grundsätzlich auch dafür entscheiden, in Kerntechnologie zu investieren.
Allerdings muss die Gewährung öffentlicher Mittel zur Unterstützung von Unternehmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, um den Wettbewerb im Binnenmarkt zu erhalten. Öffentliche Beihilfen werden durch die EU-Kommission daher streng überwacht.
Im vorliegenden Fall kam die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass die gewährte Unterstützung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.
Demnach beinhaltet nach Auffassung der Kommission die Entscheidung Deutschlands zur Übernahme der Haftung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zwar eine staatliche Beihilfe, da die Gesamtkosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind und die geplante Zahlung von rd. 24,1 Mrd. € Deutschland sehr wahrscheinlich nicht vollständig vor Kostenüberschreitungen schützen wird. Allerdings ist diese Maßnahme auch aus Sicht der Kommission notwendig, um die in Deutschland im Jahr 2011 getroffene Entscheidung, bis 2022 aus der Stromerzeugung durch Kernkraft auszusteigen, umzusetzen ohne dabei unüberschaubare Kosten für den Bund zu riskieren. Ohne die Einrichtung des Fonds könnte Deutschland im Falle finanzieller Schwierigkeiten der Kernkraftwerksbetreiber nämlich gezwungen sein, die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in vollem Umfang zu tragen. Vor diesem Hintergrund befand die Kommission, dass die Maßnahme nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgeht und den freien Wettbewerb im Binnenmarkt nicht unverhältnismäßig beschränkt.
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