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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche staatliche Beihilfen in Höhe von 500 Mio. € zur Förderung der Energieeffizienz im Schienenverkehr

27.07.2018 Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung zur Unterstützung von Eisenbahnunternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit der Förderung will Deutschland eine wesentliche Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene erreichen, um so eine Verringerung der CO2-Emissionen zu erzielen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stellte hierzu fest: »Der elektrische Schienenverkehr ist eine der umweltfreundlichsten Beförderungsmöglichkeiten. Durch die Förderung der Frachtverlagerung von der Straße auf die Schiene wird die deutsche Regelung zur Erreichung der Umwelt- und Beförderungsziele der EU beitragen.« Die Regelung sieht vor, dass im elektrischen Schienenverkehr tätige Eisenbahnunternehmen bis zu 50% ihrer Kosten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie dem Erwerb modernen energiesparenden rollenden Materials (z.B. Hybridlokomotiven) oder automatisierter Lösungen erstattet bekommen können, um hierdurch ihre Energieeffizienz (d.h. den Energieverbrauch je Passagier oder Tonnenkilometer) zu steigern. Um für eine solche öffentliche Unterstützung in Frage zu kommen, müssen die Eisenbahnunternehmen alljährlich nachweisen, dass sie ihre Energieeffizienz um mindestens 1,75% gegenüber dem Vorjahr verbessert haben. Ab 2020 müssen sie ihre Energieeffizienz um mindestens 2% verbessern, um weiterhin förderfähig zu sein.

Deutschland hatte die Kommission bereits im Januar 2018 von dieser Regelung in Kenntnis gesetzt, in deren Rahmen öffentliche Gelder zur Unterstützung von Investitionen zur Steigerung der Kosten- und Energieeffizienz des Schienenverkehrs bereitgestellt werden sollen. Die Mittelausstattung der von 2018 bis 2022 laufenden Regelung beläuft sich auf insgesamt 500 Mio. €.

Die Kommission hat nach eingehender Prüfung nunmehr festgestellt, dass die Förderregelung Vorteile für die Umwelt und die Mobilität mit sich bringt, da sie den im Vergleich zum Straßengüterverkehr weniger umweltbelastenden Schienenverkehr fördert. Die Kommission hat zudem festgestellt, dass die Maßnahme zur Verwirklichung des angestrebten Ziels, nämlich der Unterstützung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene, angemessen und erforderlich ist. Dementsprechend kam sie zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

- ha -

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