Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt belgische Zertifikate-Regelungen für Ökostrom und hocheffiziente KWK in Flandern
16.02.2018 Nach entsprechender Prüfung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass zwei Zertifikate-Regelungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen sowie für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung in der belgischen Region Flandern mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 vereinbar sind.
Belgien hatte im Oktober 2017 zwei Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Region Flandern bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Aufgrund der Ökostromregelung erhalten Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen für jede produzierte Megawattstunde ein Ökostromzertifikat. Bei der KWK-Regelung haben die Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen für jede Megawattstunde eingesparter Energie Anspruch auf ein Zertifikat. Durch den Verkauf dieser Zertifikate können die Ökostromerzeuger bzw. KWK-Anlagen- Betreiber, über ihre Einnahmen in Höhe des Strommarktpreises hinaus, zusätzliche Einnahmen erzielen.
Die Kommission hat die Vereinbarkeit der beiden Regelungen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014, und kam zu dem Ergebnis, dass die beiden Zertifikate-Regelungen die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen sowie hocheffiziente KWK-Anlagen im Einklang mit den umweltpolitischen Zielen der EU fördern, wobei etwaige durch die staatliche Unterstützung verursachte Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden. Die beiden Regelungen werden dazu beitragen, dass Belgien seine Zielvorgabe erreichen kann, im Jahr 2020 13% seines Eigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken.
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