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»Schnellladegesetz« im Bundesrat

28.05.2021 Der Bundesrat hat sich abschließend mit dem Beschluss des Bundestages vom 20.05.2021 befasst, mit dem »Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge«, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), Mittel für eine leistungsfähigere Ladeinfrastruktur für Elektroautos bereitzustellen. Damit steht eine Rechtsgrundlage für die europaweite Ausschreibung von 1.000 Schnellladehubs zur Verfügung. Gesetzgeberisches Ziel ist es, den bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zu unterstützen. Ein verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur sollen so durch private Betreiber zu einheitlichen, nutzerfreundlichen Bedingungen sichergestellt werden. Zukünftig obliegt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Planung und Koordinierung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur sowie der finanziellen Mittel, um eine flächendeckende Infrastruktur bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen. Auf Basis des Gesetzes plant die Bundesregierung eine Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten, um insbesondere flächendeckendes Laden mit über 150 Kilowatt zu ermöglichen und so die Langstreckentauglichkeit von Elektroautos sicherzustellen. Dank kleinerer Losgrößen können sich auch KMU an den Ausschreibungen beteiligen und die Flächenkulisse wurde mit der Einbeziehung unbewirtschafteter Rastplätze erweitert. Im Rahmen eines Monitoringprozesses soll eine erste Auswertung zum Umsetzungsstand im Jahr 2024 und dann im Zwei-Jahres-Rhythmus erfolgen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verweist darauf, dass das 1.000-Standorteprogramm einen Eingriff in das Marktgeschehen darstelle und die Ausgestaltung der Ausschreibungen da her höchste Sensibilität erfordere, damit der privatwirtschaftliche Ausbau nicht durch die Förderung ausgebremst wird. Der Verband vermisst ein deutliches Bekenntnis der Bundesregierung zum wettbewerblichen, privatwirtschaftlichen Ausbau der Schnellladeinfrastruktur. Die Ausschreibungen müsse die Bestandsinfrastruktur angemessen berücksichtigen, auf Kosteneffizienz setzen und einen echten Wettbewerb sicherstellen. Nur dann würden auch die Marktakteure, die bis heute schon mehr als 6.000 Schnellladepunkte aufgebaut hätten, ebenfalls weiter investieren. - MS -

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