Regulierung der Wasserstoffnetze
18.12.2020 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Eckpunkte einer »Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze« vorgestellt. Der Plan für eine freiwillige Regulierung der Wasserstoffnetzbetreiber soll unter anderem Folgendes beinhalten:
- Zugang zu den regulierten Wasserstoffleitungen über das Modell des verhandelten Netzzugangs.
- Keine Unterscheidung zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzbetreibern.
- Betreiber von Wasserstoffnetzen dürfen nicht an der Wasserstofferzeugung oder -speicherung beteiligt sein. Dies gilt auch für Methanisierungsanlagen, für Anlagen, die aus Erdgas Wasserstoff produzieren, und für Wasserstoffspeicher.
- Buchhalterische Entflechtung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzinfrastrukturen. Klare Kostentrennung von Wasserstoffnetzen und Erdgasnetzen. Geltung eines Querfinanzierungsverbotes.
- Umwidmung von Erdgasleitungen auf Wasserstoff möglich durch Herausnahme von Leitungen aus der Erlösobergrenze und Übertragung an Wasserstoffnetzbetreiber.
- Keine Vorgabe der Netzentgeltsystematik für Wasserstoffnetze.
Die Initiative Erdgasspeicher (INES) begrüßte die Einführung einer freiwilligen Regulierung für Wasserstoffnetze, da dadurch privatwirtschaftliche Investitionen zeitnah ermöglicht würden. Die Einführung eines freiwilligen Regulierungsrahmens verankere bereits den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit und biete darüber hinaus eine hervorragende Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Optimierung der Regelung. Positiv bewertet werde auch die klare Trennung zwischen den Kosten für Erdgas- und Wasserstoffnetzen, um in beiden Bereichen bedarfsgerechte Netzinvestitionen zu tätigen. - Quelle: INES -