Rat, Parlament und Kommission einig: verbindliches Ziel von 32% für erneuerbare Energien bis 2030
14.06.2018 Die Verhandlungsführer der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates haben eine ehrgeizige politische Einigung über die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Europa erzielt. Der neue Rechtsrahmen sieht insbesondere für die EU für 2030 ein verbindliches Ziel von 32% für erneuerbare Energien mit einer Revisionsklausel nach oben bis 2023 vor.
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist Teil der Umsetzung der Prioritäten der Junker-Kommission zum Aufbau einer »belastbaren Energieunion und einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik«. Die Kommission möchte, dass die EU den Übergang zu sauberer Energie anführt. Die Einigung auf den neuen Rechtsrahmen bedeutet, dass zwei der acht Legislativvorschläge des Pakets »Saubere Energie für alle Europäer« vom November 2016 von den Mitgesetzgebern angenommen wurden. Am 14.Mai wurde das erste Element des Pakets, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, verabschiedet. Miguel Arias Cañete, zuständiger Kommissar für Klimaschutz und Energie, fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verhandlungen mit demselben Engagement fortzusetzen und die übrigen Vorschläge des Pakets »Saubere Energie für alle Europäer« abzuschließen.
Die jetzt erzielte Einigung auf das neue europäische Ziel von 32% soll es Europa unter anderem ermöglichen, seine Führungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel, beim Übergang zu sauberer Energie und bei der Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens zu behalten. Die wichtigsten Errungenschaften der neuen Regelungen sind:
- Festlegung eines neuen, verbindlichen Ziels für erneuerbare Energien für die EU für 2030 von 32%, einschließlich einer Überprüfungsklausel bis 2023 für eine Aufwärtsrevision des EU-Ziels;
- Verbesserte Ausgestaltung und Stabilität von Förderregelungen für erneuerbare Energien;
- Rationalisierung und Reduzierung der Verwaltungsverfahren;
- Klarer und stabiler Rechtsrahmen für Eigenverbrauch;
- Verbesserung der Nachhaltigkeit der Bioenergienutzung.
Nach dieser politischen Einigung muss der Text der Richtlinie vom Europäischen Parlament und vom Rat nunmehr förmlich angenommen werden. Nach der Billigung durch beide Mitgesetzgeber in den kommenden Monaten tritt die aktualisierte Richtlinie über erneuerbare Energien Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen dann die Neuerungen der Richtlinie 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
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