Rabatte für LNG-Anlagen
15.03.2022 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute eine Konsultation zur Festlegung eines möglichen Rabatts an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen eingeleitet. Ein solcher Rabatt auf die Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber kann aus Gründen der Versorgungssicherheit gewährt werden. Da die Bundesregierung mindestens zwei LNG-Terminals kurzfristig realisieren will, besteht akuter Handlungsbedarf für das Amt. Die BNetzA ist hierbei nicht nur für die Regulierung möglicher LNG-Terminals zuständig. Auch die Entgelte für die Einspeisung des regasifizierten Gases in die deutschen Fernleitungsnetze unterliegen der Regulierung. Um eine valide Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Rabatt zu schaffen, wurde jetzt eine Marktkonsultation gestartet. Das Festlegungsverfahren muss aufgrund europäischer Vorgaben im Mai 2022 abgeschlossen sein. Grundlage für einen möglichen Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen ins Erdgasnetz stellt der europäischen Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen dar (Network Code Tariff). Nach Art. 9 Abs. 2 des Network Codes kann an diesen Punkten im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit ein Abschlag auf die jeweiligen kapazitätsbasierten Fernleitungsentgelte angewandt werden. - BNetzA -