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Offshore-Anbindungs-Umlage für Windstrom geplant

Betreiber von Windparks erzeugen zwar Strom, können ihn aber wegen Leitungsproblemen oder fehlender Anschlüsse ans Stromnetz an Land oft nicht einspeisen. Bisher muss für diese Ausfälle der Netzbetreiber haften. Mit einer »Offshore-Anbindungs-Umlage« soll dieses zentrale Haftungsproblem behoben werden.

Die Bundesregierung erwägt einen Aufschlag auf die Stromrechnung und will damit der Energiebranche bei der umstrittenen Haftung der Windparks in Nord- und Ostsee entgegenkommen. Damit könnten die Netzbetreiber Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern, die durch Leitungsprobleme beim Windstrom fällig werden, stärker wieder über den Strompreis hereinholen. Das Bundeswirtschaftsministerium betont aber, dass es sich hierbei nicht um eine neue Umlage handele. Die Anbindungskosten für Windparks auf See würden bereits über die Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt. Neu sei lediglich der Vorschlag, diese Kosten separat und transparent in der Stromrechnung auszuweisen. So würden die Verbraucher sehen, was sie die Windstrom-Offensive kostet.

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